Verschleppt die SAGA die Instandsetzung und Vermietung von Leerständen?
Moorburg. Klaus Rüpke, David Ghrim und Gudrun Schittek haben sich im Rahmen einer Tour durch Moorburg für die Leerstände von Häusern und Wohnungen interessiert. Die teils jahrelang leerstehenden Immobilien sollten eigentlich renoviert und der Vermietung zugeführt werden. Viele Immobilien verrotten aber seit Jahren, dabei ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt für Suchende kaum zu ertragen. Gerade große Wohnungen und Häuser sind realistisch kaum zu bekommen.
Die SAGA argumentiert, dass viele der Gebäude denkmalgeschützt seien und eine Widerherstellung nicht wirtschaftlich möglich wäre. In den Fällen, wo es zu Vermietungen gekommen ist, verlangte die städtische Gesellschaft auch mal bis zu 14 Euro pro Quadratmeter. Eine stadteigene Gesellschaft, die sich auf dem Rücken der Wohnungssuchenden bereichert? Dr. Gudrun Schittek ist Mitglied der Hamburger Bürgerschaft und sagt: „Als Eigentümerin von Gebäuden der Stadt sind SAGA und LIG (Finanzbehörde) dem Gemeinwohl verpflichtet. Da passt es nicht, dass die SAGA in Moorburg Mietforderungen von bis zu 14 € stellt.“
Mit einer Fotodokumentation wollen sie und ihre Mitstreiter die jahrelangen Forderungen der Bewohner, die im Rahmen des Runden Tisch Moorburg und im ständigen Gesprächskreis formuliert wurden, nochmal unterstreichen: „Alle Häuser sollen instandgesetzt werden, wo das nicht möglich ist, ein Abriss und Neubau erfolgen. Die denkmalgeschützten Häuser sollen renoviert werden. Treffpunkte im Ort, wie der „Wasserturm“ oder „Rollis Laden“ schnell vermietet werden. Außerdem müssen der Deichweg und die Brücke über den Graben instandgesetzt werden“.
Manche der abgebildeten Häuser mögen noch brauchbar sein. Der Neehusweg 1 ist aus wirtschaftlicher Sicht aber nicht mehr zu retten, Denkmalschutz hin oder her. Die Hütte kann man eigentlich nur noch umschubsen. Wer einmal mit der Renovierung eines solchen Altbaus zu tun hatte, weiß wovon ich rede. Morsche Balken, Pilz und Nässe… heutige Wohnstandards kann man da nicht mehr realisieren.
1962 stand ganz Moorburg unter Wasser. Die Schäden sind teilweise heute noch zu sehen.
Das Haus Moorburger Kirchdeich 27 steht ja auch leer (ruhe in Frieden, Jurek!). Da sind die Böden schief, die Risse in den Mauern unübersehbar. Das ist irreparabel und nicht mehr vermietbar, kann aber nicht abgerissen werden, weil dann die andere Doppelhaushälfte Nr. 25 gleich mit umfällt.
Moorburg ist ein Opfer der HPA. Dem Senat geht der Stadtteil am Steiß vorbei, wie so ziemlich alles südlich der Norderelbe- und wenn die Hafenquerspange erstmal fertig ist, ist Moorburg eh gestorben.
Woher wissen Sie, dass die Häuser Nehusweg 1 und Kirchdeich 27 nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren sind? Liegt Ihnen da ein Gutachten vor? Man sollte sich von einem oberflächlichen Eindruck nicht täuschen lassen, ich hab in den vergangenen Jahren mehrfach erlebt, dass Sanierungen doch möglich waren, die nach einem ersten Eindruck hoffnungslos schienen…
Ein Gutachten liegt mir nicht vor, aber wenn ein Haus (Nehusweg) schon von außen nach Schimmel riecht, ist es marode. Dazu kommt der Denkmalschutz. Da dürfen nur etwa gleich alte Balken neu eingesetzt werden, die nur aus Abbruchhäusern kommen können. Ein Neubau wird auf jeden Fall billiger. Und unter der Fuchtel des äußerst hartleibigen Denkmalschutzamtes würde ich auch nicht arbeiten wollen.
Über Kirchdeich 27 weiß ich mehr, da bin ich fast 20 Jahre mehrmals wöchentlich dringewesen. Das Haus wurde 1947 gebaut, da war Baumaterial rar. Anstelle eines Fundaments steht das Haus auf einem Betonriegel, der durchgebrochen ist. Dadurch ist die Mitte des Hauses abgesackt. Im 1. OG ist der Fußboden in der Mitte gute 30 cm tiefer als am Rand. Würde man gerade Böden darüber bauen, würde die Raumhöhe das zulässige Minimum unterschreiten. Wollen Sie das hydraulisch anheben? Selbst wenn man die Hydraulik in den Kriechkeller kriegt, braucht man einen festen Punkt als Gegenlager- und Moorburg heißt ja nicht zufällig so. Vermutlich würde die Hütte dabei zusammenbrechen.
Die Kritik an HPA, Senat und Saga ist berechtigt, aber nicht pauschal. Kirchdeich 29 ist übrigens instandgesetzt und vermietet worden.
Grundsätzlich halte ich nicht viel davon, bei der besonderen Situation in der der Ort steckt, als Bürger im Vorwege Häuser aufzugeben. Solange da kein Gutachter eingeschaltet ist sollte man sich zurückhalten, der Wille zum Abriß wird schon von der Stadt ausreichend repräsentiert. Beim Nehusweg 1 weiß ich, dass die SAGA im Zuge einer Sanierung den Bau von 3 Maisonetten- Wohnungen angedacht hatte, die wohl auch möglich wären unter den Bedingungen eines Denkmalschutzes. Das könnte eine Sanierung durchaus wirtschaftlich machen. Aber das eigentliche Hindernis in dem Fall war wohl ein Veto der HPA, die immer schon ein grundsätzliches Problem mit umfangreicheren Sanierungen hatte. Die strengen Regeln, die Sie da formulieren in Bezug auf die Balken sind unrealistisch, vor allem bei nicht sichtbaren Balken. Ich würde deshalb den Nehusweg 1 nicht so schnell aufgeben. Im übrigen ist Kirchdeich 29 ein leer stehendes Grundstück, vielleicht meinen Sie den Kirchdeich 31. Dieses Haus hat jahrelang leer gestanden und wurde von der Gegenseite eher als Abrißkandidat gehandelt. Es ist in dem Fall der Hartnäckigkeit der Bürger im Ständigen Gesprächskreis zu verdanken, dass dann doch noch eine Sanierung stattgefunden hat. Hartnäckigkeit kann sich lohnen…
Es stehen in Moorburg nicht nur Häuser und Wohnungen leer, sondern auch viele voll erschlossene Grundstücke in einer Häuserreihe an der Straße liegen brach und dürfen nach dem Hafenentwicklungsgesetz nicht bebaut werden.
Es war für die Sanierungen der Häuser kontraproduktiv, diese 2015 auf Basis von Erbbaurecht für 75 Jahre an die SAGA zu verkaufen.
Warum das überhaupt gemacht wurde im Hafenerweiterungsgebiet ist mir bisher nicht klar geworden.
Der einzige für mich erkennbare Effekt ist der, dass die Stadt jetzt nicht mehr an eine Sanierungsverpflichtung gebunden ist, zu der sie sich mehrfach in Mitteilungen an die Bürgerschaft bekannt hat. Die SAGA als Käufer kann jetzt in Bezug auf die Sanierungen handeln wie ein privater Eigentümer, nach rein monetären Gesichtspunkten.
Es kommt hinzu, dass der Umfang von Veränderungen an den Gebäuden durch das HEG stark eingeschränkt ist und dafür nur befristete Baugenehmigungen bis 2035 erteilt werden.
So ist z. B. die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum an einem Haus nur bis maximal 20 qm zulässig.
Nachdem jetzt 40 Jahre lang völlig sinnlos an dem Ort herumgerupft wurde und der Hafen ganz sicher auch in einer fernen Zukunft keine zusätzlichen Flächen braucht ist es ein Gebot der Vernunft, den Ort endlich aus der Hafenerweiterung zu entlassen…