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Nur einen Klick entfernt!Hamburg. Nach einer plötzlichen Krankheit oder nach einem Unfall ist bei einem Menschen unter Umständen keine Handlungsfähigkeit mehr gegeben. Viele glauben, dass in einer solchen Situation automatisch die Angehörigen in der Verantwortung sind. Doch die Rechtslage sieht anders aus. „Tatsächlich kann im Ernstfall eine Betreuungsverfügung notwendig sein, ansonsten wird eine gerichtliche Betreuung mit fremden Personen eingerichtet“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Dabei gilt: Je präziser die Dokumente formuliert sind, desto hilfreicher sind sie.…
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