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Finanzen

Schulden: Rechtswidrige Drohungen von Inkassounternehmen

Unzulässige Methoden zur Einschüchterung

Inkassounternehmen setzen häufig fragwürdige Methoden ein, um Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Besonders verbreitet ist die Drohung mit schwerwiegenden Konsequenzen wie einem Eintrag bei der Schufa. Diese Taktik zielt darauf ab, Druck auf die Schuldner auszuüben und sie zur schnellen Begleichung der Forderung zu drängen. Allerdings sind solche Drohungen oft unzulässig, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Osnabrück zeigt. Das Gericht stoppte ein Inkassobüro, das in einem Mahnschreiben mit „Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit“ gedroht hatte. Das berichtet die Plattform „gegen-hartz.de“ in einer aktuellen Veröffentlichung.

Gericht stellt klar: Schufa-Drohung nicht immer erlaubt

Das Landgericht Osnabrück entschied, dass eine Drohung mit einem Schufa-Eintrag nicht ohne Weiteres zulässig ist. Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben, dürfen nach geltendem Datenschutzrecht keinen Eintrag bei der Schufa erhalten. Das Gericht betonte, dass sich die Rechtslage auch nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 nicht geändert hat. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 18 O 400/19 und ist rechtskräftig. Diese Klarstellung stärkt die Position der Verbraucher gegenüber Inkassounternehmen, die mit unlauteren Mitteln arbeiten.

Fazit: Vorsicht bei Schufa-Drohungen

Viele Schuldner zahlen aus Angst vor einem Schufa-Eintrag auch unberechtigte Forderungen. Inkassounternehmen nutzen diese Furcht gezielt aus, um ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Das aktuelle Urteil verdeutlicht jedoch, dass solche Drohungen oft rechtswidrig sind. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen. Wer einer Forderung widersprochen hat, muss sich keine Sorgen um einen Schufa-Eintrag machen – daran müssen sich auch Inkassounternehmen halten.

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