Erste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für besseren Naturschutz
Berlin, 22.10.2024. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) setzt ein weltweit einzigartiges Zeichen: Gemeinsam mit prominenten Einzelklägern wie Schauspieler Hannes Jaenicke und Naturschützer Christof Martin hat der BUND heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel der Klage ist, den Gesetzgeber zu verpflichten, ein umfassendes Schutzkonzept zur Bewahrung der Biodiversität vorzulegen. Dieses Konzept soll sofortige Maßnahmen zum Stopp des Artensterbens und zur Wiederherstellung biologischer Vielfalt umfassen.
Die Dringlichkeit ist offensichtlich: Das Artensterben und die Zerstörung von Ökosystemen schreiten noch schneller voran als die Klimakrise. Ohne intakte Ökosysteme, die für Bodenneubildung, Bestäubung und den Süßwasserkreislauf sorgen, ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. „Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährdet die physischen Grundlagen unserer Freiheit und bedroht somit Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit“, erklärt Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik.
Der stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior betont: „Es geht um unsere Lebensgrundlagen. In Deutschland wird die Natur nur unzureichend geschützt, und der Verlust schreitet voran. Wir müssen handeln, um Nahrung, sauberes Wasser und frische Luft auch für zukünftige Generationen zu sichern.“
Juristisch wird die Klage von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt vertreten. Sie argumentieren, dass der Biodiversitätsverlust die Grundlage menschenrechtlicher Freiheit zerstört. Der BUND hat bereits 2018 erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz eingereicht, deren Folgen weltweit Beachtung fanden. Diese neue Klage soll einen ähnlichen Weg für den Naturschutz ebnen.
Unterstützt wird die Klage von prominenten Unterstützern und Organisationen wie der Pelorus Jack Foundation und Protect the Planet.