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Politik

Wohnungsnot: Expertenkommission erklärt Enteignungen in Berlin für zulässig

Hamburg. Die Entscheidung der Expertenkommission, die Rechtmäßigkeit und Finanzierbarkeit der Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin zu bestätigen, hat auch positive Auswirkungen auf Hamburg. Das Land Berlin wurde für seine rechtliche Kompetenz zur Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes anerkannt. Insbesondere die erfolgreiche Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ forderte die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Laut der Expertenkommission gibt es keine bessere Alternative, die „gleichzeitig den gleichen Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls erzielt“. Die Entschädigung für die betroffenen Wohnungsunternehmen basiert nicht auf dem Verkehrswert, sondern orientiert sich an den zukünftigen Erträgen aus der gemeinnützigen Bewirtschaftung.

Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Diskussion um die Volksinitiative „Hamburg enteignet“. Die Argumente der beteiligten Parteien werden entkräftet. Die Vergesellschaftung ist demnach nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch effizient. Die erforderlichen finanziellen Mittel sichern eine gemeinnützige Bewirtschaftung der Wohnungen und garantieren niedrige Mieten. Die Sprecherin Heike Sudmann, der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, erklärt: „Das ist ein Durchbruch, der auch den Kritikern der Volksinitiative ‚Hamburg enteignet‘ den Wind aus den Segeln nimmt. Die Vergesellschaftung ist nicht nur rechtmäßig, sondern auch ein effizientes Mittel. Damit wird eine gemeinnützige Bewirtschaftung der Wohnungen für die Zukunft gewährleistet. Statt Immobilien für Investoren entsteht bezahlbarer Wohnraum. Das ist zweifellos eine gute Nachricht!“

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In Hamburg könnten laut der Volksinitiative „Hamburg enteignet“ etwa 120.000 Wohnungen von der Vergesellschaftung betroffen sein. Zusammen mit den rund 280.000 Wohnungen der SAGA, Genossenschaften und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen würde dies einen bedeutenden Teil des Hamburger Wohnraums vor Spekulation schützen, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion.

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Ein Kommentar

  1. Gute Entscheidung. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das vor exorbitanten Renditezielen geschützt werden muss. Investorenmodelle wie in der Hafencity sind schon unappetitlich. In der Versmannstraße z.B. würde ich nicht tot überm Zaun hängen wollen. Da werden für 80 qm ganze 3.200 Euro Monatsmiete aufgerufen! Für das Geld hätte ich Wurzelholz mit Goldkante erwartet- und was war? Sanitärausstattung Ideal Standard, die Fußleisten aus Presspappe für zweifuffzich den laufenden Meter im Baumarkt und die Kabelfernsehverteilung des Hauses ein klarer Fall von Pfusch am Bau. Dagegen ist die Vonovia der reinste Samariterbund.

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