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Bezirk Harburg

NSU-Drohung: Polizei räumt Datenabfrage ein

NSU-Drohung: Polizei räumt Datenabfrage ein
Hengameh Yaghoobifarah

Neugraben-Fischbek. Im Juni 2020 griff die Journalistin Hengameh Yaghoobifarah in ihrer Kolumne in der Tageszeitung taz die internationale Bewegung Black Lives Matter und Rassismus bei der Polizei „auch in Deutschland“ auf. In dem Text wird ein Gedankenspiel angestellt, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht. Zum Schluss der Kolumne heißt es:

„Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“

Der Text wurde von einigen Journalisten und Politikern als Gleichsetzung von Menschen mit Müll kritisiert. Andere sahen darin eine Satire und Kritik an der Polizei. Die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Gewerkschaft der Polizei Berlin kündigten an, Anzeigen gegen die Tageszeitung zu erstatten. Dagegen verwies die Polizeipräsidentin Barbara Slowik in einem internen Schreiben an die 25.000 Mitarbeiter der Polizei auf die Meinungs- und Pressefreiheit, die in Deutschland sehr weitreichend geschützt sei, und auf die richterlichen Entscheidungen zu „All Cops Are Bastards“ und „Soldaten sind Mörder“.  

In der taz-Redaktion gab es heftige Diskussionen und Kritik zu der Kolumne. Die seit 1989 bei der taz arbeitende Redakteurin Bettina Gaus beschuldigte die Autorin der „Müll-Kolumne“, dass sie um des Clickbaiting willen das Grundprinzip der taz-Redaktion, die Achtung der Menschenwürde, verletzt habe: „Sie wusste, was sie schrieb. Und sie hat die Menschenwürde verletzt. Was denn sonst?“ Die Chefredakteurin Barbara Junge schrieb: „Eine Kolumne, so satirisch sie auch gemeint gewesen sein mag, die so verstanden werden kann, als seien Polizisten nichts als Abfall, ist daneben gegangen. Das tut mir leid.“

Jetzt bestätigt die Polizei Hamburg: „Ja, es hat eine Datenabfrage der Meldeadresse von Hengameh Yaghoobifarah von einem Beamten der Wache 47 gegeben. Dieser beabsichtigte im Zuge des von der in Buchholz aufgewachsenen und in Berlin lebenden Journalistin die Ermittlung der Meldeadresse zum Zwecke der Stellung eines Strafantrages. Der Beamte stelle in diesem Zusammenhang aber fest, dass bereits von anderer Seite ein Strafantrag gestellt wurde.“

Dieser Vorgang ist so mit keinerlei Konsequenzen für den Polizisten verbunden, liegt aber dennoch den Datenschutzbeauftragten vor. Eine Rüge scheint aber in weiter Ferne. Brisant: Nach dieser Anfrage erhielt die Journalistin Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren und sieht sich seitdem rechter Hetze ausgesetzt.

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