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Nach Neu Wulmstorf gezogen?

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung bequem online an- oder ummelden!

Die Gemeinde Neu Wulmstorf geht einen bedeutenden Schritt in der digitalen Zukunft: Die Live-Schaltung der elektronischen Wohnsitzanmeldung.

Seit dem 01.07.2025 können Neu WulmstorferInnen ihre neue Adresse nach einem Umzug digital anmelden. Damit sparen sie nicht nur Zeit und den Weg ins Rathaus, sondern nutzen den Service ganz bequem von zu Hause oder aus dem Büro.

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben. Der neue Onlinedienst, die sogenannte elektronische Wohnsitzanmeldung, bietet eine Alternative zum Behördengang. Der komplette Anmeldeprozess lässt sich damit rechtssicher und fristgerecht jederzeit und von jedem Ort erledigen. Sie können sich selbst, Ihren Ehepartner bzw. Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder anmelden. 

Gerne steht Ihnen der Bürgerservice der Gemeinde Neu Wulmstorf mit vorheriger Terminvereinbarung weiterhin auch persönlich im Rathaus zur Verfügung.

Wer kann die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) nutzen?

Die An- und Ummeldung kann sowohl von und für Einzelpersonen, als auch für Familienverbünde erledigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einem Wohnsitz zu einem anderen ziehen, sprich Eltern mit Kindern und z.B. Ehepaare (dies prüft der Online-Dienst automatisch).

Was wird für die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) benötigt?
  • Ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (Bund-ID oder ein ähnliches Servicekonto. Eine Bund-ID kann kostenlos angelegt werden unter https://id.bund.de/de.)
  • Ihren gültigen Personalausweis (mit Online-Ausweisfunktion) oder eine eID-Karte
  • Ihren selbstgewählten Online-Pin (bzw. PIN-Brief von der Personalausweisbeantragung)
  • Ihr Smartphone (NFC-fähig); alternativ ein PC in Verbindung mit einem USB-Kartenlesegerät
  • die AusweisApp des Bundes
  • die Bescheinigung Ihrer Anschrift durch Ihren Vermieter (klicken Sie hier, um weitere Informationen zur Wohnungsgeberbestätigung zu erhalten.)
Die 5 Schritte zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) – ganz einfach erklärt
  1. Laden Sie sich die AusweisAPP des Bundes herunter.
  2. Registrieren Sie sich mit Ihrer Online-Ausweisfunktion für ein „Service-Konto beim Bund (BundID).
  3. Tragen Sie die erforderlichen Angaben ein und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  4. Nachdem Ihre Anmeldung durch uns bearbeitet wurde (3-5 Werktage), bekommen Sie eine E-Mail. Über den darin enthaltenen Link können Sie Ihre fälschungssichere Meldebestätigung downloaden.
  5. Ändern Sie die auf Ihrem Personalausweis gespeicherte Anschrift mit der AusweisAPP
  6. Sie erhalten automatisch per Post einen Adress-Aufkleber von der Bundesdruckerei. Diesen kleben Sie auf Ihren Personalausweis und ggf. Ihren Reisepass
Grundsätzliche Informationen:
  • EfA-Dienst („Einer für Alle“-Dienst) des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen des OZG (Onlinezugangsgesetz) werden Onlinedienstleistungen erarbeitet, getestet und dann allen Städten, Gemeinden und Bundesländern zur Verfügung gestellt
  • Stand 01.06.2025 sind 23,2% aller Kommunen in Niedersachsen schon im Go-Live, 31,4% haben Interesse oder befinden sich im Anbindungsprozess
  • Nutzungszahlen in Niedersachsen: Im April und Mai waren es jeweils ca. 550 eingereichte Onlineanträge, Tendenz steigend
  • Die Gemeinde Neu Wulmstorf ist eine der ersten 4 Kommunen in Nordniedersachsen, die die elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet

Bürgermeister Tobias Handtke freut sich, dass mit diesem Angebot ein weiterer wesentlicher Schritt bei der Digitalisierung erfolgt und der Servicegedanke deutlich ausgebaut werden kann. Mit diesem Baustein kann eine direkte Entlastung der BürgerInnen stattfinden. Es komme nun darauf an, dass die BürgerInnen bei sich die technischen Voraussetzungen schaffen, um solche Online-Lösungen der deutschen Verwaltungen tatsächlich nutzen zu können.

Steffen Johannsen, Fachdienstleiter Ordnungswesen, sieht den Vorteil, wenn möglichst viele Verwaltungskunden die Onlinedienste nutzen und somit auf den Besuch im Rathaus verzichten, dass die so eingesparte Zeit für andere Verwaltungsaufgaben genutzt werden könne, die sich z.B. noch nicht elektronisch abbilden lassen. Jede online vorgenommene Wohnsitzanmeldung entlastet den Terminbuchungskalender unmittelbar, da ein Terminslot für eine andere Dienstleistung zur Verfügung steht. Somit würde sich der Zeitraum für Terminbuchungen auch verkürzen, wovon alle Beteiligten profitieren könnten.

Partho Banerjea, zuständig u.a. für die Digitalisierung der Gesamtverwaltung, kündigt an, dass die Verwaltung in der 2. Jahreshälfte ihre Anstrengungen intensivieren wird, für die wachsende Anzahl der Onlinedienste Werbung zu machen. Was nutzt das gemeindliche Investment in solche Angebote, wenn unsere Verwaltungskunden diese nicht kennen? Um in den Erfolg zu kommen, braucht es das aktive Zusammenspiel von Verwaltung und BürgerInnen: Wir als Verwaltung stellen Dienste bereit und werben dafür und BürgerInnen schaffen auf ihrer Seite die notwendigen Voraussetzungen und nutzen das stetig wachsende Onlineangebot. Er betont, dass auch eine Nutzung von Onlinediensten anderer Verwaltungen, wie z.B. dem Landkreis Harburg möglich ist.

Bürgermeister Tobias Handtke macht deutlich, dass mit diesem neuen Angebot der jüngst vom Rat der Gemeinde bestätigte Weg zum Ausbau der Digitalisierung aktiv beschritten wird.

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