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Landkreis Stade

Landrat Kai Seefried appelliert: „Gehen Sie wählen!“

Landkreis Stade, 12.02.2025 – Landrat Kai Seefried ruft die Bürger des Landkreises Stade dazu auf, bei der Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar, ihre Stimmen abzugeben. „Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und zeigen Sie damit, dass im Landkreis Stade selbstbewusste Menschen leben, die unsere Demokratie ernst nehmen und unterstützen“, betont Seefried.

Bedeutung der Stimmen

Die Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. „Mit jedem Kreuz entscheiden Sie über die Politik der nächsten vier Jahre mit“, erklärt der Landrat. Die Erststimme bestimmt den direkten Wahlkreiskandidaten, während die Zweitstimme über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entscheidet. Seefried verweist auf das Jubiläum „75 Jahre Grundgesetz“ im vergangenen Jahr und nennt das Wahlrecht „das höchste demokratische Recht“. Er appelliert an die Bürger, dieses Recht mit Respekt wahrzunehmen und als Bürgerpflicht zu verstehen.

Wahlkreise und Briefwahl

Der Landkreis Stade ist auf zwei Wahlkreise aufgeteilt: Der Norden mit den Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten sowie der Gemeinde Drochtersen gehört zum Wahlkreis 29 („Cuxhaven-Stade II“), dessen Kreiswahlleitung beim Landkreis Cuxhaven liegt. Der Süden mit den Städten Stade und Buxtehude sowie mehreren Samtgemeinden und der Gemeinde Jork gehört zum Wahlkreis 30 („Stade I – Rotenburg II“), wo die Kreiswahlleitung beim Landkreis Stade angesiedelt ist.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann per Briefwahl abstimmen. Die Unterlagen sind in den Rathäusern erhältlich und können ohne Begründung beantragt werden.



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