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Bezirk Harburg

Kranker 26-jähriger begeht im Zuge der Schuldunfähigkeit 12 Taten

Hätte früheres Einschreiten viel Leid verhindert?

Hausbruch. Einige Monate lang sorgte er für Angst und Schrecken im Stadtteil. Für die Anwohner scheinbar willkürlich und ohne erkennbares Motiv begegnete er einem zumeist aggressiv und belästigend, in den meisten Fällen folgten seiner Worte Taten. Seine Angriffe nicht erwartend fügte er seinen Opfern oft schwere Verletzungen zu, die einen anschließenden Krankenhausaufenthalt und/oder anschließende Betreuung durch Organisationen wie den “Weissen Ring” zur Folge hatten. Paul K. (Name von der Redaktion geändert) schien wenig Mitgefühl übrig zu haben; Selbst bereits wehrlos geschlagen übte er weiter Gewalt aus oder stahl ihnen Wertgegenstände.

Die Taten waren von purer Gewalt geprägt

So hat der 26-jährige im September 2019 einen Mann im Drachental-Park, gelegen zwischen der Straße Stubbenhof und Rehrstieg, grundlos beschuldigt, ihn beleidigt zu haben. “Hast du Behinderter zu mir gesagt?”, waren die Worte, die er dem später Geschädigten zu raunte, bevor er ihn mit purer Gewalt derart niederstreckte, dass der Geschädigte noch Monate später nicht genesen war. Dabei raubte er seinem Opfer eine wertvolle Goldkette.

Nur wenige Wochen später, ganz in der Nähe des vorgenannten Ortes, in der Straße Stubbenhof, rannte Paul K. einer Frau mit Kinderwagen hinterher, beschimpfte diese als “Scheiß Ausländerin” und schlug sie mehrfach. Als ein Polizist in die Situation eingriff, musste dieser sich mit einem Schlagstock bewaffnet zur Wehr setzen, weil K. auch auf ihn losging.

In den Folgewochen griff der 26-jährige mehrfach Leute auf dem Bahnsteig und in den Waggons der S-Bahnlinie S21 an und versetzte diesen Faustschläge ins Gesicht, verletzte sie dabei erheblich. Einen Mann sprach er an und verlangte einen Euro. Als dieser die Anfrage ablehnte, schlug er dem Mann ins Gesicht und verpasste ihm einen Nasenbeinbruch. So und ähnlich  erging es auch einigen anderen Geschädigten, jeweils bei voneinander unabhängigen Taten.

Im November 2019 hat Paul K. im Wartebereich der Notaufnahme des AK Harburg den später Geschädigten um eine Zigarette gefragt. Als dieser die Anfrage ablehnend quittierte, versetzte er ihm einen Tritt ins Becken und mehrere Faustschläge gegen den Kopf. Der Mann erlitt eine blutende Wunde und starke Schmerzen.

Ende November 2019 ein weiterer Zwischenfall auf dem Bahnsteig des Bahnhof Harburg. Dort fragte er einen Mann nach Geld. Das Muster bleibt identisch: Der Geschädigte erlitt nach Faustschlägen auf die Nase ein Nasenbluten. Ähnlich erging es auch einem Mann im Neugrabener Einkaufszentrum, der die bitte nach einer Zigarette ablehnte. Das Opfer erlitt mehrere Tritte gegen den Körper, kam zu Fall und sah sich weiteren Tritten ausgesetzt.

Nach 12 Tatbegehungen erfolgte die Festnahme des Täters

Erst eine Tat Ende Dezember 2019 führte zur vorläufigen Festnahme des 26-jährigen. Im Juli 2020 begann die Verhandlung gegen den Hausbrucher. Geladen und gehört wurden mehr als 50 Zeugen der Taten. An mehreren Verhandlungstagen musste sich der 26-jährige erklären. 

Erst kurz vor der Tatserie musste sich K. bereits schon einmal wegen einer Reihe von Taten vor dem Amtsgericht verantworten. Bedrohung, Hausfriedensbruch,  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beleidigung waren angeklagt. Dort wurde er aufgrund von Schuldunfähigkeit freigesprochen. Weil er zu dem Zeitpunkt eine Heilbehandlung in einem Diakoniewerk vollzog, hatte der Sachverständige eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie als nicht notwendig erachtet. Der Heilverlauf unter der Anwendung von Medikamenten war bis dahin erfolgreich. Doch kurz darauf setzte K. die Medikamente eigenwillig ab. Alkohol und Drogen haben das übliche dazugetan, berichtet er vor Gericht. Er verspüre eine tiefe Wut, die auf Dinge zurückzuführen seien, die in seiner Kindheit geschahen.

„Zum Schutze der Allgemeinheit muss man sie in einer geschlossene Einrichtung unterbringen“, sagt der Richter dem Angeklagten, nachdem der in seinen letzten Worten beteuerte, jetzt daraus gelernt zu haben. Und in der Tat machte K. den Eindruck, er habe verstanden, dass er seine Erkrankung in den Griff bekommen muss. „Wir geben Ihnen die Hilfe, die Sie brauchen, arbeiten Sie mit an ihrer Genesung“, motiviert der Richter den 26-jährigen. Frühestens in vier Jahren wird ein Gutachten die Fortschritte seiner Behandlung dokumentieren. Erst dann ist bei guten Voraussetzungen eine Entlassung erst denkbar.

Kranker 26-jähriger begeht im Zuge der Schuldunfähigkeit 12 Taten

Das ist der Weisse Ring

Die von Eduard Zimmermann (Aktenzeichen XY ungelöst) 1976 gegründete Organisation ist als gemeinnützig anerkannt und hilft Opfern von Gewaltverbrechen. Ehrenamtliche Mitarbeiter helfen bei der Bewältigung der Tat. Die Hilfen sind vielfältig, reichen von anwaltlicher Erstberatung, psychologischen Gesprächen bis hin zu finanziellen, tatbedingten, Hilfen. Das Opfertelefon 116 006 ist bundesweit rund um die Uhr erreichbar. 

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