Hamburger Senat hat Einschränkungen konkretisiert
Hamburg. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Infektionsgeschehens können Hamburgs bezirklichen Gesundheitsämter nicht mehr zeitnah die Kontakte von Infizierten nachverfolgen. Deswegen ruft die Sozialbehörde ausdrücklich dazu auf, ein Kontakttagebuch zu führen. Hat sich eine Person trotz aller Vorsicht mit Corona angesteckt, informieren die Gesundheitsämter die letzten Kontakte, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Eine beispielhafte Vorlage ist abrufbar unter www.hamburg.de/faq-corona-kontakttagebuch.
Der Senat hat auch Ergänzungen an der Verordnung vorgenommen: Hafenrundfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare Fahrten zu touristischen Zwecken müssen unterbleiben. Zu den Einrichtungen, die nicht mehr für den Publikumsverkehr öffnen können, zählen nun auch Seniorentreffpunkte und Seniorengruppen (§ 4b). Konkretisiert wurde, dass Angebote der Freizeitgestaltung und Hobbyausübung auch untersagt sind, wenn sie bei Bildungseinrichtungen angeboten werden (§ 19). Konkretisiert wurde auch, dass im Lehrplan vorgesehene sportliche Betätigung als Teil schulischer, akademischer oder beruflicher Bildung weiter zulässig ist. Daneben wurden die Bußgeldtatbestände (§ 39) zum Teil angepasst und Ausnahmen für die Quarantäne bei Einreisen aktualisiert (§ 36). Die Verordnung in ihrer gültigen Fassung steht unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit.
Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Es liegen noch einige Wochen vor uns, in denen wir alle uns etwas einschränken. Das ist kein Selbstzweck, sondern ein Akt der Solidarität. Jeder von uns kennt Menschen, für die eine Infektion lebensbedrohlich sein könnte. Indem wir unser Verhalten anpassen, sorgen wir dafür, dass sie weniger bedroht sind. Niemand hat sich diese Situation gewünscht. Wir werden sie aber gemeinsam bewältigen. Neben den Dingen, die per Verordnung untersagt sind, sollten wir auch andere Kontakte daraufhin überprüfen, ob sie erforderlich sind – und im Zweifel in den kommenden Wochen darauf verzichten.“
Die Behörden erinnern außerdem daran, neben der Einhaltung gängiger Hygieneregeln (AHA = Abstand, Handhygiene, Alltagsmasken) in geschlossenen Räumen für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen – durch das vollständige Öffnen der Fenster und gründliche Lüftung werden Aerosole aus dem Raum befördert.