Hamburg verschärft Zutritt in Alten- und Pflegeheime
Hamburg. Ohne einen negativen Test dürfen ab Mitternacht keine Alten- und Pflegeheime mehr betreten werden. Das regelt eine Eilverordnung, die der Senat heute wegen anhaltend hohen Infektionsgeschehen auf den Weg gebracht hat. Demnach ist die Vorlage eines maximal 48 Stunden alten Testes in Schriftform oder auch digital zwingend. Auch die Durchführung eines Schnelltest unmittelbar vor dem Besuch ist ausreichend, wenn dieser ein negatives Ergebnis hat.
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage und um besondere Härten zu vermeiden, gilt bis zum 28. Dezember eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen, die keine Schnelltests anbieten können. In diesem Fall darf der Besuch durchgeführt werden, sofern durchgängig von den Besuchern eine FFP2-Maske getragen wird und die Hygienekonzepte der Einrichtung strikt beachtet werden. Von dieser Ausnahmeregelung soll nur zurückhaltend und in Notfällen Gebrauch gemacht werden. Eine Ausnahme besteht darüber hinaus grundsätzlich für die Begleitung Sterbender.