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Politik

Für besseren Lernerfolg: Hamburg will Gesichtsverhüllungen in Schulen untersagen

Hamburg. In der kommenden Bürgerschaftssitzung wird Hamburg das Schulgesetz so ändern, dass Gesichtsverhüllungen künftig nicht mehr gestattet sind. Eine transparente Kommunikation wird von den Koalitionspartnern SPD und Grüne als wesentliche Grundlage für den Lernerfolg und ein harmonisches Miteinander an Schulen betrachtet. Da das derzeitige Schulgesetz keine rechtssichere Möglichkeit bietet, Gesichtsverhüllungen zu untersagen, planen die beiden Parteien, in der nächsten Bürgerschaftssitzung im Mai einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag zu verabschieden.

Der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete und Schulpolitiker Matthias Czech (SPD) erklärt die Beweggründe: „Ein erfolgreiches Lernen beinhaltet stets das Lernen voneinander. Dies umfasst auch zahlreiche Gespräche und Diskussionen sowohl zwischen den Schülerinnen und Schülern als auch mit den Lehrkräften. Bei diesen Interaktionen ist es entscheidend, die Mimik des Gegenübers sehen zu können. Diese nonverbale Kommunikation vermittelt Emotionen und erleichtert das Verständnis für das Gesagte und die damit verbundenen Absichten. Das direkte und offene Gesicht des Gegenübers anzuschauen, ist für einen gelungenen Austausch sowohl im Unterricht als auch während der Pausen von Bedeutung.“

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Durch die Gesetzesänderung sollen Schulleitungen und Lehrkräfte Rechtssicherheit erhalten. Die Änderung sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts und bei schulischen Veranstaltungen jeglicher Art ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Es bleibt jedoch Spielraum für Ausnahmen, beispielsweise wenn aus individuellen medizinischen Gründen eine Maske getragen werden muss oder andere besondere Umstände vorliegen. Weiterhin behält es sich die Möglichkeit vor, durch Gesetz oder Verordnung das Tragen von Masken anzuordnen, wie es während der Corona-Pandemie der Fall war.

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