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CDU fordert Maßnahmen gegen Verkehrsprobleme am Geutensweg

Neugraben-Fischbek. Die Verkehrssituation rund um die Unterführung am Geutensweg sorgt weiterhin für Unmut und Besorgnis in der Bezirksversammlung Harburg. Ein zentraler Punkt der Debatte ist die Gefahr, die von den regelmäßig im Tunnel parkenden LKW und Verkaufsanhängern ausgeht. Spätestens seit dem verheerenden LKW-Brand unter dem S-Bahnhof Elbbrücken, der eine monatelange Sperrung der S3 nach sich zog, ist klar, wie empfindlich die Bahnstrecken über Unterführungen sind. Der LKW-Brand verdeutlichte, dass eine ähnliche Situation im Geutensweg fatale Folgen für die S-Bahn-Linie S3, die START Unterelbe sowie den Güterverkehr haben könnte.

Die GRÜNEN beantragten daher bereits im Dezember 2022 ein umfassendes Halteverbot im gesamten Bereich der Unterführung Geutensweg. „Wir sehen hier ein erhebliches Risiko für die Bahnstrecke, da die Straßen Geutensweg und Am Aschenland von LKW-Fahrern als Park- und Übernachtungsplätze genutzt werden“, warnt Fabian Klabunde, Fachsprecher für Mobilität der GRÜNEN. Besonders an Samstagen, wenn der nahegelegene Recyclinghof stark frequentiert ist, sei die Situation kritisch. Die Straße wird einseitig komplett mit LKW zugeparkt, was nicht nur den Verkehrsfluss behindert, sondern auch gefährliche Situationen schafft.

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Doch auf den Antrag der Grünen passierte bisher nichts, weder hat das PK47 die Forderungen umgesetzt, noch konnte die Verwaltung entsprechende Anordnungen erlassen, wie es damals im Antrag gefordert wurde.

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Jetzt kommt Unterstützung von unerwarteter Seite: Die CDU Fraktion weist zudem darauf hin, dass durch die parkenden Fahrzeuge der fließende Verkehr erheblich eingeschränkt wird und Ausweichbuchten fehlen. Insbesondere die Nähe zur nördlich der Unterführung gelegenen Rettungswache sei problematisch. Im Ernstfall könnten Rettungsfahrzeuge gezwungen sein, große Umwege zu fahren, um die Straße Am Aschenland zu erreichen. Dies würde die Reaktionszeit der Einsatzkräfte erheblich verlängern und Menschenleben gefährden. Der Antrag soll erneut der Bezirksversammlung vorgelegt werden.

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