Bundespolizei erweitert Allgemeinverfügungen an Bahnhöfen
Hannover/Hamburg/Bremen, 30.12.2024. Mit verstärktem Personal und einem klaren Sicherheitskonzept sorgt die Bundespolizei in Niedersachsen, Hamburg und Bremen für die Sicherheit der Bahnhöfe und Bahnreisenden während der Silvesternacht. Bereits seit dem 25. November gelten in mehreren Bahnhöfen und im S-Bahn-Verkehr spezielle Mitführverbote für gefährliche Gegenstände und Pyrotechnik.
Strenge Regeln für Sicherheit
Das Mitführ- und Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern ist für die Silvesternacht von Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr in Kraft. Es umfasst die Hauptbahnhöfe Hannover, Bremen sowie die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. Auch die S-Bahn-Linien S1, S2, S3 und S5 unterliegen den Regelungen.
Zusätzlich gilt weiterhin ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände wie Messer, Schusswaffen und andere Hieb- und Stoßwaffen.
Mehr Präsenz auf den Bahnhöfen
Die Bundespolizei wird insbesondere während der Silvesterfeierlichkeiten mit verstärkten Kräften präsent sein, um die Einhaltung der Allgemeinverfügungen zu überwachen. „Unser Ziel ist es, allen Bahnreisenden eine sichere und unbeschwerte Reise ins neue Jahr zu ermöglichen,“ betont Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover.
Zusätzliche Informationen zu den Regelungen und Sicherheitshinweisen finden Sie auf den Seiten der Bundespolizei.