Bundesförderung für Heizen mit erneuerbaren Energien
Niedersachsen. Mehr Wohnkomfort und geringere Energiekosten – und gleichzeitig ein deutliches Plus für das Klima: Wer seine alte Heizung ausmustert, kann gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Und wer dabei auf bestimmte Voraussetzungen achtet, erhält zudem sogar noch eine attraktive Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 45 Prozent der Kosten für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien beim Austausch einer alten Ölheizung.
Darüber informiert Oliver Waltenrath, Klimaschutzmanager des Landkreises Harburg. „Da lohnt sich eine Sanierung gleich mehrfach.“ Er rät dazu, nicht zu lange zu warten. „Schon jetzt ist das Förderprogramm sehr stark nachgefragt und angesichts von Corona und der Diskussion um Konjunkturprogramme sollte sich keiner darauf verlassen, dass es diese attraktive Förderung auch 2021 so geben wird.“
Die Zuschüsse erhalten Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften, die den Sommer zur Modernisierung der Heizungsanlage nutzen und auf erneuerbare Energien setzen. Hausbesitzer können diese Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen sowohl für Bestands- als auch für Neubauten beantragen. Anders als in der Vergangenheit gelten dabei einheitliche prozentuale Fördersätze.
„Gerade in der Wärmeversorgung von Gebäuden liegt noch erhebliches Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz. 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fällt innerhalb von Gebäuden an“, sagt Klimaschutzmanager Oliver Waltenrath. „Zwei von drei Heizungen arbeiten ineffizient, bundesweit sind rund zehn Millionen der Kessel älter als 15 Jahre Da gibt es eine Menge Verbesserungsmöglichkeiten. Genau hier setzt das BAFA an und fördert damit mehr Energieeffizienz und mehr Klimaschutz.“
Bei einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage sowie einer Erneuerbare-Energien-Hybridheizung gibt es 35 Prozent Zuschuss, bei einer Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung sind es 30 Prozent. Wer zusätzlich noch eine alte Ölheizung ersetzt, bekommt weitere zehn Prozent Prämie. 20 Prozent Investitionszuschuss gibt es für die Gas-Hybridheizung, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Wärmeerzeugung (Renewable Ready) vorbereitet ist. „Wer beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält so insgesamt 45 Prozent der Kosten gefördert“, rechnet Oliver Waltenrath.
Wichtig:
– Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten beim BAFA gestellt werden (https://fms.bafa.de/BafaFrame/map ). Für die Antragstellung sollten die Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt ist, kann die Maßnahme beginnen.
– Keine Förderung gibt es, wenn ohnehin eine Austauschpflicht für die Heizung besteht. Das ist der Fall, wenn die Öl- oder Gasheizung älter als 30 Jahre ist, die vorhandenen Heizkessel keine Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind und ein Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat.
„Vor einer Heizungsoptimierung oder generell vor energetischen Sanierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden lohnt es sich, eine Energieberatung durch die unabhängigen Expertinnen der Verbraucherzentrale Niedersachsen durchführen zu lassen“, rät Oliver Waltenrath allen Sanierungswilligen. Der Klimaschutzmanager und sein Team sind dafür Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Förderprogramm des BAFA und einen Überblick über sämtliche Klimaschutz-Serviceangebote für den Landkreis Harburg bietet die virtuelle Energieagentur der Kreisverwaltung www.energiewegweiser.de. Der Energiewegweiser bündelt Klimaschutzförderprogramme der Kommunen sowie von Land und Bund. Onlinetools bieten Verbrauchern und Immobilienbesitzern einen schnellen Einstieg in Sanierungsvorhaben: Etwa ab wann sich eine Heizungsoptimierung finanziell rechnet. Informationen zur BAFA-Förderung gibt es zudem über die kostenfreie Servicenummer 0800 – 0115 000 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) sowie bei der Stabsstelle Klimaschutz des Landkreises Harburg, Telefon 04171 – 693641.