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Achtung: Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum sind genehmigungspflichtig

In den vergangenen Wochen häufen sich im Gemeindegebiet Neu Wulmstorf Fälle unerlaubter Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum: Big Bags und Container, abgemeldete Fahrzeuge oder auch abgekoppelte Anhänger werden ohne Anmeldung und teils ohne jede Absicherung auf Straßen oder Gehwegen abgestellt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass solche Nutzungen grundsätzlich nicht erlaubt sind, solange keine Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde beantragt und genehmigt wurde. Dies dient nicht nur der Ordnung, sondern auch der Verkehrssicherheit – denn viele der abgestellten Gegenstände sind ungesichert und stellen somit eine Gefahr für andere VerkehrsteilnehmerInnen dar.

Was zählt zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung?

Neben dem Abstellen von Containern, Big Bags und nicht zugelassenen Fahrzeugen zählen beispielsweise auch folgende Nutzungen dazu:

  1. das Aufstellen von Auslagen zur Kundenwerbung (z. B. Obstkisten vor Läden),
  2. das Aufstellen von Verkaufswagen oder mobilen Verkaufsständen,
  3. das Aufstellen von Info-Ständen,
  4. das Aufstellen von Plakatständern oder Werbeschildern im öffentlichen Raum.

Unser Appell: Beantragen statt Abstellen!
Bitte helfen Sie mit, die Sicherheit und Ordnung im Straßenraum zu erhalten. Wer eine Sondernutzung plant, muss im Vorfeld eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen. Die entsprechenden Anträge und Informationen finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie direkt beim Fachdienst Ordnung.

Bei Rückfragen zur Sondernutzung oder zur richtigen Antragstellung hilft Ihnen unser Team gerne weiter.

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