
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 3 Ortsumgehung Elstorf mit Zubringer zur A26
Hinweis auf Bekanntmachung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, hat ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 3 Ortsumgehung Elstorf mit Zubringer zur Anschlussstelle der A26 beantragt. Die Maßnahme umfasst u. a. den Neubau einer rund 6,75 km langen Strecke, die auch Teile des Gemeindegebiets von Neu Wulmstorf – insbesondere die Ortsteile Elstorf, Ardestorf und Elstorf-Bachheide – betrifft.
Ziel der geplanten Maßnahme ist es, durch die neue Trasse die Ortsdurchfahrten Elstorf sowie Ovelgönne/Ketzendorf vom Durchgangsverkehr zu entlasten und eine leistungsfähige Verbindung zwischen den Autobahnen A26 und A1 zu schaffen. Die geplante Trasse verläuft teilweise durch ein Trinkwasserschutzgebiet und bringt auch landschaftsplanerische Maßnahmen sowie Eingriffe in private Grundstücke mit sich.
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren enthalten neben den technischen Planungen auch den Umweltverträglichkeitsbericht sowie weitere entscheidungserhebliche Informationen.
Die Gemeinde Neu Wulmstorf ist nicht die Vorhabenträgerin und auch nicht federführend in diesem Verfahren. Zuständig ist die Landesbehörde (NLStBV), die auch die Planung verantwortet und das Verfahren durchführt.