Nach Schließfach-Raub: Streit über Entschädigung
Buchholz. Nach dem spektakulären Raub aus den Schließfächern in der Buchholzer Filiale der Sparkasse Harburg-Buxtehude hatte Vorstand Andreas Sommer schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. „Stattdessen mauert das Kreditinstitut, die Raub-Opfer werden hingehalten. Offensichtlich sollen sie mürbe gemacht werden“, heißt es in einer Pressemitteilung, die der Rechtsanwalt Jürgen Hennemann aus Buchholz versenden lies. Er vertritt nach eigenen Aussagen 15 Raub-Opfer.
Aktuelles aus Süderelbe hat Wilfried Wiegel von der Sparkasse Harburg-Buxtehude zu den Vorwürfen befragt: „Die genannte Anzahl ist nach unseren Erkenntnissen für den Schadenfall in Buchholz nicht zutreffend. Uns wurden durch diese Kanzlei nur sechs Vertretungen – teils lediglich telefonisch – angezeigt. Lediglich zu diesen Kunden haben wir keinen unmittelbaren Kontakt. Mit allen anderen Betroffenen sind wir in guten, wenn auch nicht immer einfachen Gesprächen. Mit über 40 Kunden und damit weit mehr der Hälfte aller Geschädigten wurden bereits abschließende und einvernehmliche Regelungen getroffen. Mit dem Großteil der weiteren Kunden haben wir bereits fest vereinbarte Termine.“
Doch Hennemann hat auch in Bezug auf die Ankündigung der „unbürokratischen“ Hilfe seine Einwendungen, so nimmt er in seinen Ausführungen Bezug auf Klienten, die Bargeld und große Mengen Wertgegenstände in Sicherheit wähnten. Diese seien bisher überhaupt nicht entschädigt worden, heißt es.
„Die erforderlichen Nachweise hängen vom jeweiligen Sachverhalt und Stehlgut ab, können aber neben Kaufbelegen und Kontoauszügen auch Fotos oder ein Testament sein. Im Einzelfall ziehen wir externe Gutachter insbesondere zur Ermittlung des Wertes von Schmuck und Uhren hinzu. In diesen Bereich fallen auch Erbstücke. ….. Insofern trifft die Aussage unseres Vorstandsvorsitzenden Herrn Sommer zu und wir stehen zu unserem Versprechen als Sparkasse Harburg-Buxtehude, die berechtigten und nachgewiesenen Schäden der betroffenen Kunden so schnell und unbürokratisch wie eben möglich zu regulieren.“, ergänzt Wiegel.
In einem Fall geht es um Bargeld. Die Sparkasse verlangt Nachweise, etwa eine plausible Erklärung, warum das Geld im Schließfach lagerte und nicht auf dem Konto. Hennemann: „Gold als Wertanlage kaufte man für gewöhnlich jahrelang unbegrenzt anonym gegen Kassenbeleg. Und es kann nicht sein, dass die Sparkasse bei der Schadenregulierung von Bargeld ihren Kunden pauschal unterstellt, Schwarzgeld im Schließfach aufbewahrt zu haben.“
Gegen diese Behauptung verwehrt sich die Sparkasse: „Nein, das stimmt definitiv nicht. Wir sind weit davon entfernt, unseren Kunden etwas zu unterstellen. Für entwendetes Bargeld gilt aber das gleiche Vorgehen wie für Wertgegenstände: wir benötigen Nachweise über die Summe und den Besitz des Geldes sowie dessen Einbringung in das Schließfach sowie des Verbleibs dort bis zum Schadensfall. Die Praxis und die geführten Gespräche zeigen, dass viele Kunden auch bei Bargeld einen plausiblen Nachweis erbringen können.“