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Zoll prüft Einhaltung des Mindestlohns im Gaststättenbereich

Hamburg. „Bereits letzten Freitag haben 52 Zöllner und Zöllnerinnen der 
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg im Rahmen einer bundesweiten 
Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe geprüft“, so Pressesprecher 
Oliver Bachmann. „Insgesamt wurden 21 Betriebe und dort 90 Personen 
mittels Befragungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und des 
Mindestlohngesetzes geprüft“.

In 33 Fällen sind bei Arbeitnehmern Auffälligkeiten festgestellt 
worden, die jeweils einer weiteren Prüfung nach dem Mindestlohngesetz
bedürfen. Hier stehen fehlende Stundenaufzeichnungen und/oder die 
mögliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns im Fokus. Der 
gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 9,19 
Euro je Zeitstunde. Das eventuelle Vorenthalten von 
Sozialversicherungsbeiträgen ist Prüfungsgrundlage in weiteren 26 
Fällen. Fünf Sachverhalte bedürfen einer weiteren Prüfung 
hinsichtlich des etwaigen unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen.

„Gegen 19 männliche Arbeitnehmer wurde wegen ausländerrechtlichen 
Verstößen jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Besonders 
auffällig war ein türkischer Staatsbürger, der sich mit gefälschten 
bulgarischen Papieren legitimieren wollte“, führt Bachmann aus.

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