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Ehrenamt

Hamburger Engagement-Karte: Wertschätzung für freiwilliges Engagement

Hamburg. Freiwilliges Engagement ist ein Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts und wird in Hamburg besonders gewürdigt. Die Hamburger Engagement-Karte, eine Initiative der Hamburgischen Bürgerschaft und des Senats, soll Menschen ehren, die sich in besonderem Maße freiwillig engagieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft leisten.

Die Engagement-Karte ist ein Zeichen der Wertschätzung und bietet zahlreiche Vergünstigungen für die Inhaber. Sie ist personengebunden und grundsätzlich im Bundesland Hamburg gültig. Eine digitale Version der Karte ist in Planung und wird in Form einer App verfügbar sein. Obwohl die Anzahl der Engagement-Karten nicht limitiert ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Karte zu erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt der Engagement-Karte:

  • Das freiwillige Engagement muss seit mindestens einem Jahr bestehen und die Absicht zur Fortsetzung muss vorhanden sein.
  • Das Engagement umfasst mindestens zwei Stunden pro Woche oder 100 Stunden pro Jahr. Engagements in verschiedenen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen können zusammengefasst werden.
  • Der/Die Engagierte wohnt in Hamburg und/oder übt das Engagement in Hamburg aus. Engagements in anderen Bundesländern können im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
  • Das Engagement muss bei anerkannt gemeinnützigen Vereinen oder Institutionen, Mitgliedsorganisationen eines Wohlfahrtsverbandes, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Einrichtungen oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen ausgeübt werden.
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, in Ausnahmefällen schon 15 Jahre – analog zur Jugendleiter/in-Card (Juleica).
  • Das Engagement erfolgt freiwillig, gemeinwohlorientiert und ohne Bezahlung. Eine Aufwandsentschädigung, die die Steuerfreibeträge des § 3, Nummern 26 (derzeit 3.000 € jährlich) und 26a (840 € jährlich) des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, ist zulässig.

Die Vergünstigungen im Rahmen der Engagement-Karte können steuerpflichtig sein, wenn die genannten Freibeträge überschritten werden. Ein Merkblatt mit steuerlichen Hinweisen wird zusammen mit der Engagement-Karte ausgehändigt.

Die Hamburger Engagement-Karte ist ein Dankeschön an die vielen freiwillig aktiven Menschen und soll die Attraktivität des freiwilligen Engagements in Hamburg steigern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung der Engagement-Karte finden Sie unter doin-good.de/engagementkarte.

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