Zwei Harburger müssen sich für unerlaubten Umgang mit Abfällen verantworten
Harburg. Am Montag um 9:30 Uhr müssen sich zwei Harburger vor dem Amtsgericht in der Buxtehuder Straße für den unerlaubten Umgang mit Abfällen und dem unerlaubten Betreiben von Anlagen verantworten. Der ursprüngliche Verhandlungstermin am 12.12.2018 war seinerzeit aufgehoben worden.
Die beiden Angeklagten sollen in der Zeit von Mitte 2016 bis Juni 2018 auf einer von der Angeklagten H.F. angemieteten Fläche in der Nöldekestraße in Wilstorf gewerbsmäßig Abfälle gelagert und behandelt haben, obwohl sie hierfür keine verwaltungsrechtliche Genehmigung hatten. Am 8.12.2016 sollen sich insgesamt 70,4 Tonnen gefährliche und 148,5 Tonnen ungefährliche Abfälle auf dem Grundstück befunden haben, darunter zwei Haufen mit insgesamt etwa 100 nicht sachgerecht verpackten Big Bags mit Mineralfaserabfällen, zwei Container mit u.a. rund 20 Tonnen krebserregenden asbesthaltigen Faserzementplatten, ein Container mit teerhaltigen Bitumenbahnen und ein Container mit etwa 24 Tonnen
behandeltem Holz.
Weiter heißt es in der Anklage: „Von März 2017 bis Dezember 2017 lagerten die Angeklagten auf dem Grundstück 2,77 Tonnen asbesthaltige Baustoffe und gesundheitsschädliche Dämmmaterialien, von Dezember 2017 bis Juni 2018 fernerhin 14,97 Tonnen teerhaltige Dachpappen und 7,99 Tonnen Mineralwolle. Durch den unsachgemäßen Umgang mit Abfällen bestand die Gefahr der Freisetzung von Asbeststaub und anderen toxischen Mitteln, die zu Lungen-, Rippen- und Bauchfellkrebs führen können.“




