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Warnung vor irreführenden Online-Angeboten

Kirchenaustritt ist zum Beispiel nur vor Ort möglich

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Hinweise auf fragwürdige Online-Dienste, die angeblich zum Beispiel den Kirchenaustritt digital ermöglichen, oft gegen eine nicht unerhebliche Gebühr. Diese Seiten erwecken den Eindruck, dass der Austritt aus der Kirche bequem und rechtswirksam über das Internet erfolgen kann. Das ist in Niedersachsen jedoch nicht möglich.

Laptop auf einem Schreibtisch mit verschiedenen Sicherheitskennzeichen © Adpic - Image(s) licensed by Ingram Image
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Der Kirchenaustritt muss in unserem Bundesland grundsätzlich persönlich beim Standesamt oder Notar erklärt werden. Eine Online-Abwicklung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nur das Standesamt oder der Notar kann den Kirchenaustritt rechtswirksam entgegennehmen und bestätigen. Dabei fällt eine festgelegte Verwaltungsgebühr an, die direkt vor Ort bezahlt wird.

Wir möchten daher dringend davor warnen, kostenpflichtige Internetseiten zu nutzen, die vermeintlich eine Online-Abwicklung anbieten.

Unser Hinweis: Bitte informieren Sie sich ausschließlich über die offiziellen Informationsangebote, wenn Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Für Neu Wulmstorf finden Sie alle Informationen auf unserer Webseite.

Diese Meldung dient ausschließlich der Aufklärung. Bitte seien Sie wachsam bei Online-Angeboten, die kostenpflichtige Hilfe bei amtlichen Vorgängen versprechen.

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