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BlaulichtHamburg

Missbrauchte Hamburgerin werden Leistungen der REHA-Abteilung der Arbeitsagentur verweigert

Hamburg. Eine 21-jährige Hamburgerin besuchte von 2012 bis 2017 eine Förderschule in Hamburg und konnte dort aufgrund ihrer Beeinträchtigung keinen Hauptschulabschluss machen. Was niemand wusste: In derselben Zeit wurde sie in der elterlichen Wohnung vom drei Jahre älteren Freund des Bruders rund 50 Mal sexuell missbraucht. Für den Täter endete das Ganze recht glimpflich, da er die letzte Tat noch als Minderjähriger beging und die Perspektiven des Jungen sehr positiv waren. So hat er inzwischen eine Berufsausbildung beendet und ist gelernter Facharbeiter.

Die 21-jährige Hamburgerin hat seit den Taten eine psychische Störung. Sozialkontakte fallen ihr zunächst sehr schwer, sexuell anzügliche Sprüche von Männern triggern sie und lösen sofort Unbehagen aus. Für die junge Frau, die sich unbedingt in ihrer Selbstständigkeit der Lebensführung entwickeln möchte, beginnt ein Behördenwahnsinn. Weil sie kurz nach der Tataufdeckung und den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft eine Maßnahme der zuständigen REHA-Abteilung der Agentur für Arbeit in Hamburg abgebrochen hatte, verlangte die Sachbearbeiterin für weitere Maßnahmen ein Gutachten. Für Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde erst Monate vorher ein Gutachten erstellt. Das aber sei für die Agentur für Arbeit nicht ausreichend.

Offenbar Grund genug, der 21-Jährigen, die sich selbstständig, so gut es ihr gelingt, um Arbeit bemüht, sowohl die Übernahme der Kosten für einen Hauptschulabschluss als auch die Bestätigung für die Kindergeldkasse zu verweigern. “Fehlende Mitwirkungspflichten”, dafür solle sie Verständnis haben, führten eben zur Versagung der Leistung. Hat sie nicht, denn wenn Opfer inzwischen Jahre nach der Tat endlich einen Zustand erreicht haben, der ihnen einen ruhigen Schlaf und medikamentenfreies Leben ermöglicht, ist es sicherlich keine gute Idee, sie erneut fremdzusteuern und Empfehlungen abzugeben, was zu tun sei. 

Letztlich muss das Opfer entscheiden können, wie es die Zukunft gestalten will. Jahrelang habe dieses Thema ihr Leben bestimmt. Jetzt entzieht ihr das Jobcenter die Leistungen und bremst die junge Frau in ihrer Schaffenskraft. “Das ist Sparen an der falschen Stelle, denn möglicherweise rutscht das Opfer in Leistungen nach dem SGB II und wird ihr Leben lang alimentiert. Am Ende wäre es sinnvoller, die Maßnahmen zu fördern und einen Menschen zu befähigen, als ihn lebenslang unglücklich zu machen.“, meint die Anwältin der jungen Frau. Man hoffe noch auf Einsicht des Jobcenters, dass sich bisher auf seine Regularien zurückzieht.

„Die Durchführung eines Gutachten ist Fürsorge an unseren Kunden“, stellt die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit klar. Nur dadurch werde ersichtlich, welche Maßnahmen im Einzelfall sinnstiftend und förderlich seien. Dabei stehe der Mensch stets im Mittelpunkt. Die Bundesagentur sei aber auch gegenüber dem Steuerzahler verpflichtet. Deshalb ist es richtig, nicht auf ein Gutachten zu verzichten.

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