„Sofa-Deko“ wird teuer: Zoll stellt verbotene Waffe am Hamburger Flughafen sicher
Hamburg. Am 18. August 2024 wurde am Flughafen Hamburg ein sogenanntes „Nunchaku“, auch als Würgeholz bekannt, bei einem 40-jährigen Reisenden aus Istanbul sichergestellt. Der Mann hatte die Waffe nach eigenen Angaben in der türkischen Hauptstadt gekauft und wollte sie als Dekoration über seinem Sofa aufhängen.
Die Zollbeamten kontrollierten den Reisenden, nachdem er den „Grünen Kanal“ für anmeldefreie Waren durchschritten hatte. „Obwohl das Handgepäck unauffällig war, wurden die Beamten beim Koffer fündig“, berichtete Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
Im Koffer entdeckten die Zöllner das verbotene Nunchaku. „Das Würgeholz, wie der Name schon sagt, ist eine Waffe, die zum Würgen bestimmt ist und daher nach dem Waffengesetz in Deutschland verboten ist“, erklärte Douce. Die Waffe wurde beschlagnahmt, und gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Einfuhr einer verbotenen Waffe eingeleitet.
Die Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt und dauern an. Wer verbotene Gegenstände wie das Nunchaku nach Deutschland einführt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, wie es im Waffengesetz und der Abgabenordnung festgelegt ist.