Milde Strafe im Prozess um ein illegales Autorennen auf der Köhlbrandbrücke
Waltershof. Vor dem Amtsgericht in Harburg musste sich in mehreren Sitzungen der heute 25-jährige Bruder eines vor drei Jahren auf der Köhlbrandbrücke ums Leben gekommenen Autofahrers verantworten. Das ihm vorgeworfene Autorennen konnte während der Verhandlung nicht bewiesen werden. Der Anwalt des Angeklagten erklärte in der Verhandlung, sein Mandant wäre schon aufgrund des Todes seines Bruders genug bestraft. Tatsächlich kommt der Richter zum Entschluss, das ein Rennen aufgrund der Zeugenaussagen nicht beweisbar ist. Es ergeht eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro, außerdem erhält Yasin S. seinen schwarzen BMW zurück, sowie eine Entschädigung für den Einzug
des Führerscheins und für den Entzug des Fahrzeuges aus der Staatskasse. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.