Laubbeseitung: Pflichten und Umsetzung in Seevetal
Seevetal, 28. Oktober 2025 – Raschelndes Laub und glänzende Kastanien schmücken derzeit die Wege, wenn sich Seevetal im goldenen Herbst zeigt. Doch der malerische Anblick birgt auch Risiken. Nasses Laub verwandelt sich schnell in eine rutschige Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Die Gemeinde Seevetal erinnert deshalb alle Grundstückseigentümer an ihre Pflicht zur regelmäßigen Laubbeseitigung.
Pflichten der Anlieger
Die Gemeinde ist mit Hochdruck dabei, Straßen und gemeindeeigene Flächen zu reinigen. Dennoch sind alle Anlieger verpflichtet, Geh- und Radwege sowie Grün- und Seitenstreifen selbst sauber zu halten – auch an Kreis- und Landesstraßen. Wer keine Straßenreinigungsgebühren zahlt, muss zusätzlich die Hälfte der Fahrbahn reinigen. Ziel ist, Unfälle und zusätzliche Kosten zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Laubbeseitigung richtig gemacht
Laub sollte nicht auf die Straße oder in den Rinnstein gekehrt werden, um verstopfte Kanalisationen und Überflutungen bei Starkregen zu verhindern. Es kann über die monatliche Grünabfallabfuhr, kostenpflichtige Grünabfallsäcke oder die Abfallanlagen des Landkreises entsorgt werden. Im eigenen Garten darf es zum Schutz von Insekten und Kleintieren liegen bleiben. Die Kehrmaschinen der Gemeinde reinigen ausschließlich die Fahrbahnen – auf Gehwegen und Seitenstreifen liegt die Verantwortung bei den Eigentümern.
Durch umsichtiges Handeln lässt sich die bunte Jahreszeit sicher genießen. Weitere Informationen finden sich unter www.seevetal.de/eigentuemertipps. Der Kehrplan mit den Straßen und Reinigungstagen steht unter www.seevetal.de/kehrplan als PDF bereit.




