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Landkreis Harburg

Gewaltopfer kennen Recht auf Entschädigung nicht

Repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des WEISSEN RINGS

Buchholz. Fast jeder Zweite in Deutschland ist der Ansicht, dass die Entschädigung von Gewaltopfern Aufgabe des Staates ist. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des WEISSEN RINGS, der bundesweit größten Hilfs­organisation für Kriminalitätsopfer.

 Grundsätzlich meint die Mehrheit der Befragten, dass insbesondere Täter (86 Prozent) oder Institutionen wie Kirchen, Schulen oder Vereine (58 Prozent), in denen die Tat stattgefunden hat, für eine Entschädigung der Betroffenen aufkommen müssten. Aber: Solche Ansprüche lassen sich oft nur schwer oder gar nicht durchsetzen. 46 Prozent sehen den Staat in der Pflicht, Opfer von Taten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu unterstützen. 

Bereits seit 1976 gibt es das Opferentschädigungsgesetz (OEG), mit dem der deutsche Staat verspricht, Opfer von Gewalt zu versorgen. Allerdings ist das Gesetz weitgehend unbekannt, auch dies belegt die Umfrage des WEISSEN RINGS: 76 Prozent der Befragten haben noch nie vom OEG gehört. Sogar Menschen, die selbst Opfer einer Gewalttat geworden sind oder Betroffene im persönlichen Umfeld haben, wissen nichts von dem Recht, einen Antrag auf Entschädigung stellen zu können (70 Prozent).

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Ein Grund mehr für die Opfer körperlicher und sexualisierter Gewalt sich beim WEISSEN RING zu melden, denn hier werden sie über das Opferentschädigungsgesetz informiert und bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützt. Falls das Opfer später einen ablehnenden Bescheid der Behörde erhält, kann auch eine erste Prüfung des Bescheids sowie eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht vom WEISSEN RING finanziert werden.

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Diejenigen Befragten, die das Gesetz kennen, haben in erster Linie durch Medien oder im privaten Umfeld (71 Prozent) oder durch ihren Beruf oder ihr Ehrenamt (27 Prozent) davon erfahren. Nur 14 Prozent hingegen kennen das Recht auf Entschädigung, weil staatliche Institutionen sie informiert haben, zum Beispiel Polizei oder Gerichte.

Das deckt sich nicht mit den Erwartungen der Befragten: Die Mehrheit sieht den Staat in der Verantwortung, Gewaltopfer über seine Entschädigungsleistungen zu informieren. 76 Prozent meinen demnach, die Polizei müsste darüber aufklären. 64 Prozent sind der Ansicht, andere Behörden (beispielsweise Staatsanwaltschaft oder Rathaus) müssten dies übernehmen. 72 Prozent der Befragten finden zudem, dass Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte oder psychologische Beratungsstellen die Betroffenen auf die Möglichkeit staatlicher Unterstützung hinweisen sollten. 

Als wichtigste Hilfsleistung für Opfer von Gewalttaten sehen die Befragten mit einer großen Mehrheit von 63 Prozent Kostenübernahmen für medizinische Behandlungen, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen. 13 Prozent halten eine Rentenzahlung für wichtig, 9 Prozent eine Einmalzahlung an die Betroffenen.

Die Opferentschädigung ist für den WEISSEN RING eine Herzensangelegenheit, deshalb hat der Verein im Frühjahr 2022 das Forsa-Institut mit der Umfrage beauftragt. Es handelt sich um die erste repräsentative Erhebung zu dem Gesetz, die Erkenntnisse über die aktuelle Meinung in der Bevölkerung liefert. Das Institut befragte dafür rund 4000 Menschen in ganz Deutschland. Etwa 700 gaben an, selbst schon einmal Opfer von Gewalt geworden zu sein oder Betroffene im persönlichen Umfeld zu haben. Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage sind kostenfrei einsehbar unter: www.forum-opferhilfe.de/oeg-umfrage:

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