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Einsatz im Mittelmeer: „Bonn“ soll Umsetzung des UN-Waffenembargos begleiten

Wilhelmshaven. Am Mittwoch, den 12. April 2023 um 11 Uhr, wird der Einsatzgruppenversorger „Bonn“ unter dem Kommando von Fregattenkapitän Eike Deußen (49) den Marinestützpunkt Wilhelmshaven verlassen, um sich auf den Weg ins Mittelmeer zu machen. Dort werden Schiff und Besatzung das nächste Kontingent European Union Naval Forces Mediterranean (EUNAVFOR MED) Irini übernehmen.

„Während es für einige Besatzungsangehörige der erste Einsatz an Bord sein wird, sind große Teile der Besatzung bereits zuvor im Einsatz Irini gewesen. Somit ist vielen bekannt was uns generell an Aufgaben im Operationsgebiet erwartet“, sagt der Kommandant, Fregattenkapitän Deußen, mit Blick auf die bevorstehende Aufgabe. „Der Transit bis zur offiziellen Kontingentübernahme am 20. April auf Sizilien wird intensiv für Übungen genutzt werden müssen, um das neue Personal zu integrieren“, führt er weiter fort. Die verschiedenen Abläufe an Bord müssen geübt werden, um dann für jedwede Situation im Einsatzgebiet bereit zu sein.

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Für diesen Einsatz fährt das Schiff mit einer Gesamtbesatzungsstärke von 170 Frauen und Männern. Neben der Stammbesatzung wird die „Bonn“ durch ein litauisches Boardingteam, Feldjäger und Rechtsberater unterstützt. Des Weiteren wird der Sanitätsbereich des Schiffes durch eine Facharztgruppe ergänzt. Im Juli 2023 wird der Einsatzgruppenversorger „Bonn“ in Wilhelmshaven zurückerwartet.

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Die Europäische Union verstärkt ihre Bemühungen zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen und trägt damit durch die Einleitung einer neuen Militäroperation der Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Mittelmeerraum zum Friedensprozess im Land bei. Irini (neugriechisch für „die Friedfertige“) hat als Kernauftrag die Umsetzung des VN-Waffenembargos durch Luftfahrzeuge, Satelliten und Schiffe. Das beinhaltet das Entdecken, Anhalten und Durchsuchen, des Waffenschmuggels nach Libyen, verdächtigter Schiffe im Einsatzgebiet (VN-Sicherheitsrats-Resolution 2292 [2016]).

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