Achtung: Baumfällungen im Landkreis Stade nur mit Genehmigung erlaubt
Landkreis Stade. Seit Ende 2020 ist für Baumfällungen im Landkreis Stade eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Dies betrifft nicht nur Bäume in der freien Landschaft, sondern auch im privaten Garten. Genehmigungen können online über das Service-Portal des Landkreises beantragt werden. „Bäume und Hecken spielen eine wichtige Rolle für unseren Naturhaushalt“, erklärt Dr. Uwe Andreas, Leiter des zuständigen Amtes. „Sie bieten Lebensraum für Insekten, Vögel und Fledermäuse, reinigen die Luft, produzieren Sauerstoff und verschönern die Landschaft.“ Daher sei es wichtig, diese Gehölze langfristig zu schützen und zu pflegen.
Laut Dr. Andreas ist das Fällen von Bäumen ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) genehmigungspflichtig. Bei Hecken gilt dies ab einer Länge von fünf Metern. Die Bearbeitungszeit für eine Fällgenehmigung beträgt etwa zwei bis vier Wochen, da jeder Fall individuell geprüft wird. Berücksichtigt werden unter anderem die Art des Gehölzes, dessen Standort und sein Alter. „Ein Baum, der Jahrzehnte zum Wachsen gebraucht hat, sollte nicht leichtfertig gefällt werden“, betont Andreas.
Wenn ein Baum eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, muss der Eigentümer dies mit der zuständigen Gemeinde klären. Schonende Pflege- und Formschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jedoch ganzjährig erlaubt und genehmigungsfrei, solange sie den Artenschutz nicht beeinträchtigen.




