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Ab 20. April: Kleine Geschäfte dürfen wieder öffnen – Kitas bleiben vorerst geschlossen

Gaststätten bleiben geschlossen

Hamburg. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen unter Leitung von Angela Merkel bei ihrer Videoschaltkonferenz folgende Maßnahmen. Demnach gilt weiterhin ein Kontaktverbot bis mindestens zum 3. Mai. Geschäfte bis zu einer Größe von 800 m² dürfen unter dem Vorbehalt, dass sie ein Konzept zum Infektionsschutz vorlegen, ihre Geschäftstätigkeit ab dem 20. April wieder aufnehmen. Das gilt ausdrücklich auch für Friseure, die aber erst am dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Schulen öffnen ab dem 4. Mai für alle Schüler*innen, die sich einer Abschlussprüfung oder einem Schulübergang, etwa in die fünfte oder siebte Klasse entgegen sehen. Alle anderen Grundschüler und Kita-Kinder bleiben vorerst zu Hause. In 14 Tagen wird die Konferenz erneut zur Beratung zusammen finden und die weiteren Schritte beraten. Die Hamburgische Bürgerschaft muss diesen Vorschlag noch formell beschließen.

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