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Waldbrandgefahr: Höchste Gefahrenstufe droht am Wochenende

Harburg. Angesichts der Hitzewelle hat der Wetterdienst erneut für weite Teile Niedersachsens die Waldbrandstufe 4, in Teilen auch schon Waldbrandgefahrenstufe 5 und damit die höchste Stufe ausgerufen, das berichtet die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordheide-Harburg. Dies gilt mit der Waldbrandwarnstufe 4 auch für den Landkreis Harburg. Mit einer Verschärfung der Situation ist zum Wochenende zu rechnen. 

Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit sollten Waldbesucher besonders vorsichtig sein, sagt Norbert Leben, Vorsitzender der FWV Nordheide Harburg. Bereits ein Funke reicht, um einen schweren Brand zu entfachen und damit auch Menschenleben zu gefährden. 

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Darüber hinaus macht Leben deutlich, dass ein Wald, der durch einen Brand beschädigt oder vernichtet wird, so schnell nicht zu ersetzen ist. „Wälder wachsen über Generationen. Daher braucht es viele Jahrzehnte bis ein zerstörter Wald wieder nachgewachsen ist.“ 

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Ein großer Teil der Waldbrände ist auf leichtsinniges Verhalten oder gar auf Brandstiftung zurückzuführen. Daher weist die FWV Nordheide Harburg darauf hin, in Tagen anhaltender Trockenheit besondere Vorsicht walten zu lassen. So sollte darauf geachtet werden, beim Spaziergang durch den Wald selbst keinen Brand zu verursachen. Dazu zähle das Rauchverbot im Wald zu beachten, keine Zigaretten aus dem Fenster zu werfen, keinen Müll im Wald entsorgen oder das Auto nicht im Wald oder in Waldnähe zu parken. Der Katalysator kann bereits Feuer entfachen. 

Der Vorsitzende der FWV Nordheide Harburg weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf Gesetze und Regeln hin. So gilt z.B. zwischen dem 01. März und dem 31. Oktober bundesweit in allen Wäldern ein Rauchverbot, in einigen Bundesländern gilt sogar ein ganzjähriges Rauchverbot. Beachtet man diese Regeln, sinkt das Waldbrandrisiko deutlich. 

Wichtig für Waldbesucher: Waldbrandwarnstufen Vielerorts geben Hinweistafeln Auskunft über die aktuelle Brandgefahr in den Wäldern. Die Gefahrenlage wird in Waldbrandwarnstufen angegeben, die von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis zu höchsten Waldbrandwarnstufe 5 (sehr hohe Gefahr) abgestuft sind. Ab Stufe 3 kann das Verlassen der Wege untersagt werden, ab Stufe 4 können von den Behörden bestimmte Areale sogar ganz gesperrt werden. Damit soll verhindert werden, dass durch fahrlässiges Verhalten Waldbrand ausgelöst wird. 

Im Falle eines Brandes folgendes beachten: Man muss sofort die Feuerwehr alarmieren, (Notruf 112) wenn der Ansatz eines Brandes entdeckt wird. Im Falle eines Notrufes muss die Feuerwehr wissen: Wo brennt es? Brennen Boden oder Bäume? Sind Menschen in Gefahr? Von welcher Stelle aus wird angerufen? Ist die Feuerwehr an der Brandstelle angekommen, wird sie durch ortskundiges Forstpersonal unterstützt. 

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