Zuschlag für bundesweite Bezahlkarte erteilt: Hamburg bereitet sich auf Umsetzung vor
Hamburg. Gestern wurde der Zuschlag im Vergabeverfahren für die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Geflüchtete erteilt. 14 Bundesländer, darunter auch Hamburg, hatten auf Basis eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz ein gemeinsames Verfahren durchgeführt. Nun steht fest, welcher Dienstleister und welches Konzept in Hamburg zum Einsatz kommen.
In Hamburg wird bereits seit Februar 2024 die SocialCard eingesetzt. Bislang wurden etwa 2.600 Karten an Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben. Der Dienstleister, der sich im aktuellen Vergabeverfahren durchsetzen konnte, stellt auch die SocialCard bereit. Dies ermöglicht Hamburg eine schnelle und reibungslose Umstellung auf die neue bundesweite Bezahlkarte.
Die Länder können aus einem Rahmenvertrag mit dem Dienstleister secupay AG Karten abrufen. Die Einführung der neuen Bezahlkarte erfolgt zwar koordiniert, jedoch eigenständig in den jeweiligen Kommunen. Die Karte ist guthabenbasiert und bietet flexible Funktionalitäten, wie etwa Bar-Auszahlungen oder Überweisungsmöglichkeiten, die von den Ländern individuell festgelegt werden können.
In Hamburg werden die genauen Funktionalitäten der neuen Bezahlkarte von der Innen- und der Sozialbehörde festgelegt. Bis zum 31. Dezember 2024 gelten jedoch weiterhin die Regelungen der aktuellen SocialCard.