Hamburg

Zoll stellt bei Bürgergeldempfängerin Goldschmuck im Wert von 15.000 Euro sicher

Hamburg, 04.11.2024. Am Flughafen Hamburg sicherte der Zoll am 28. Oktober 2024 Goldschmuck im Wert von rund 15.000 Euro bei einer 33-jährigen Reisenden, die aus dem Iran einreiste und im Bezug von Bürgergeld steht. Die Frau, die knapp fünf Wochen im Iran verbracht hatte, versuchte, das Terminal durch den Ausgang für anmeldefreie Waren zu verlassen, wurde jedoch von Zollbeamten kontrolliert.

Laut Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe, hatte die Frau in ihrem Rucksack insgesamt 18 Schmuckstücke, von denen 16 in einer abgeschlossenen Umhängetasche verstaut waren. Bei der Befragung gab sie an, dass sechs der Schmuckstücke für eine Freundin bestimmt seien. Doch für die Zollbeamten spielte dies keine Rolle, da bei der Einfuhr nicht relevant ist, für wen die Waren gedacht sind, sondern wer sie mit sich führt.

Für die nicht angemeldeten Goldstücke entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 3.400 Euro. Da die Reisende den Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, wurde der Schmuck vom Zoll sichergestellt. Zudem läuft nun ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung.

Zusätzlich ergab die Kontrolle, dass die Frau keiner Arbeit nachgeht und Bürgergeld bezieht. Sie konnte keine Bestätigung vorweisen, dass sie ihre fast fünf Wochen dauernde Abwesenheit dem Jobcenter gemeldet hatte. Personen im Bezug von Bürgergeld haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit, müssen diese jedoch vorher genehmigen lassen. Ein Verstoß kann eine Rückforderung der Sozialleistungen zur Folge haben.

Der Zoll übergab den Fall zur weiteren Prüfung an die zuständige Sozialbehörde. Diese wird nun prüfen, ob die Frau tatsächlich Anspruch auf Bürgergeld hat und ob sie trotz des hohen Sachwerts als hilfebedürftig gilt.

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