Vorsorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

Neu Wulmstorf, 26.02.2025. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung können jeden von uns unvermittelt ereilen. Bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist
Für den Ernstfall können Sie mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Vorsorge treffen.
Die Referentin Isabella Kruppa vom Landkreis Harburg informiert über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung.
Wann: Dienstag, 18.03.2025
Beginn: 16:00 Uhr
Wo: Familienzentrum Neu Wulmstorf , Ernst-Moritz-Arndt-Str. 14, 21629 Neu Wulmstorf
Diese Themennachmittage sind eine Kooperation zwischen dem Familien- & Kinder-Servicebüro, dem Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreis Harburg sowie dem Lokalen Bündnis für Familie. Wir laden alle Interessierte zu einem spannenden Nachmittag ein.
Eine Anmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei!
Ansprechpartner/in
A. Dannenberg | |
Amt / Bereich II Fachbereich Ordnung und Soziales › II.II Fachdienst Soziales › II.II.1 Sachgebiet Soziales Familienzentrum Neu Wulmstorf: Verwaltungsaußenstelle, Zimmer FZ-V 106 // 1. OG Ernst-Moritz-Arndt-Str. 14 21629 Neu Wulmstorf E-Mail: Zum Kontaktformular |