Strengere Sicherheitsregeln: Messerverbot auf Weihnachtsmärkten im Landkreis Stade
Stade, 25.11.2024. Nachdem der § 42 des Waffengesetzes kürzlich erweitert wurde, betrifft das Führungsverbot von Waffen und Messern nun auch Weihnachtsmärkte. Dies gilt für sämtliche Märkte im Landkreis Stade, die in den kommenden Wochen stattfinden.
In Stade hat die Hansestadt eine Verbotszone festgelegt, die folgende Straßen und Plätze umfasst: Holzstraße, Pferdemarkt inklusive Platz vor dem Zeughaus, Goos, Hökerstraße vor dem Rathaus, Bürgermeister-Dabelow-Platz, Fischmarkt und Wasser West. In Buxtehude wird die entsprechende Zone durch Beschilderung kenntlich gemacht.
Die Polizei ist gemäß § 42c des Waffengesetzes ermächtigt, in diesen Bereichen Personen anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Gegenstände zu kontrollieren und Durchsuchungen durchzuführen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Werden zudem verbotene Gegenstände gefunden, könnte eine Straftat vorliegen.
Polizeisprecher Rainer Bohmbach erklärte: „Wir werden auf den Weihnachtsmärkten verstärkt in Uniform und Zivil Streife gehen und gezielt Kontrollen durchführen. Das Verbot betrifft alle Messer, unabhängig von ihrer Waffenqualität. Darunter fallen auch Alltagsmesser wie Taschen-, Küchen- und Cuttermesser. Eine Ausnahme gilt nur für die berufliche Nutzung durch bestimmte Berufsgruppen.“
Die Maßnahmen sollen für mehr Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten sorgen und die besinnliche Atmosphäre schützen. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, sich an die neuen Regeln zu halten.