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Nach Großalarm: Bergedorfer kommt mit milder Strafe davon

Hamburg-Bergedorf, 28.03.2025 – Ein 27-jähriger Mann aus Neuallermöhe sorgte am 31. Oktober 2023 für einen Großalarm in Hamburg-Bergedorf. In seiner Wohnung am Rahel-Varnhagen-Weg lagerte er gefährliche Chemikalien sowie eine halbfertige Rohrbombe und ein Stück des aus Atomtests bekannten Glasgesteins Trinitid. Die Sorge vor einer radioaktiven Kontamination führte zu einem Einsatz mit Polizei, Feuerwehr und Spezialkräften. Nun wurde der Mann vom Amtsgericht Bergedorf verurteilt.

Polizei-Großalarm wegen vermeintlich radioaktivem Fund

Die entdeckten Substanzen umfassten unter anderem 3,5 Liter Salpetersäure, 225 Milliliter Schwefelsäure sowie eine begonnene Rohrbombe. Besonders brisant: Ein Krümel Trinitid, das aus Tests mit Nuklearwaffen stammt und fälschlicherweise für radioaktiv gehalten wurde. „Bei uns war Alarm hoch zehn“, so Staatsanwältin Meesenburg im Prozess. Erst eine genaue Analyse konnte die Entwarnung bringen. Trotz der nicht nachgewiesenen Radioaktivität bestand aufgrund der gelagerten Stoffe akute Selbstentzündungsgefahr.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann kein Anschlagsziel verfolgte. Vielmehr soll er sich bereits seit seiner Schulzeit für Chemieexperimente begeistert haben. Die beschlagnahmten Stoffe hatte er vor dem Inkrafttreten des Ausgangsstoffgesetzes am 1. Februar 2021 legal erworben. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Mildes Urteil trotz erheblicher Gefahr

Richter Simoneit hätte eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängen können. Aufgrund der Geständigkeit des Angeklagten, seiner fehlenden Vorstrafen und der Tatsache, dass keine illegale Beschaffung nachgewiesen werden konnte, fiel das Urteil deutlich milder aus. Der 27-Jährige wurde zu 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt, insgesamt 3.600 Euro Strafe. Hinzu kommen die Kosten für den aufwendigen Einsatz von Polizei und Feuerwehr sowie die Analyse der Chemikalien.

Seinen damaligen Arbeitsplatz bei der Stadtreinigung Hamburg verlor der Mann infolge des Vorfalls. Inzwischen arbeitet er als Chemielaborant. Das Urteil verdeutlicht, welche Risiken selbst vermeintlich harmlose Hobbyexperimente mit sich bringen können, wenn sie im privaten Raum und ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.

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