Politik

Mietwucher in Harburg: „Mieter kämpfen ohne Unterstützung gegen überhöhte Mieten“

Harburg, 05.11.2024. Im Bezirk Harburg geraten immer mehr Menschen durch steigende Mieten unter Druck. In den letzten acht Jahren sind die Mietpreise in Hamburg laut dem Institut empirica um fast 40 Prozent gestiegen – ein Trend, der auch in Harburg deutlich spürbar ist. Ein aktueller Bericht des Mietervereins zu Hamburg zeigt, dass Vermieter die Mietpreisbremse oft nicht einhalten. Viele Mieter zögern jedoch, gegen überhöhte Forderungen vorzugehen. Angst vor dem Verlust der Wohnung und mangelnde Kenntnis über rechtliche Möglichkeiten hindern sie daran, ihre Rechte durchzusetzen und Rückzahlungen zu fordern.

Die Fraktion DIE LINKE im Harburger Bezirksparlament sieht hierin ein ernstes Problem und stellte kürzlich eine Anfrage zur Rolle des Bezirksamtes im Kampf gegen Mietwucher. Die Antworten (Drucksache 22-0209.01) fielen jedoch ernüchternd aus. Demnach verfügt die Abteilung für Wohnraumschutz und Wohnungspflege im Bezirksamt Harburg nur über 1,6 Stellen – ein Stand, der seit 2015 nahezu unverändert ist. Hinweise auf Verdacht von Mietwucher werden nicht erfasst, und bisher wurden in Harburg keine Anzeigen aufgenommen oder Verfahren eingeleitet. Die Abteilung setzt lediglich auf eine stärkere Vernetzung mit Mietervereinen und sozialen Einrichtungen, um langfristig die Mietpreiskontrollen zu verbessern.

Jörn Lohmann, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion in Harburg, sieht hier dringenden Handlungsbedarf: „Die Harburger sind auf sich allein gestellt, wenn sie sich gegen überhöhte Mietforderungen wehren müssen. Es wäre dringend nötig, die Menschen über ihre Rechte aufzuklären und die Mittel bereitzustellen, damit sie sich wehren können. Auch das Bezirksamt sollte entschlossener gegen skrupellose Vermieter vorgehen.“

Lohmann fordert, dass sich Harburg ein Beispiel an Städten wie Frankfurt am Main nimmt, wo das Wirtschaftsstrafgesetz (§5) konsequent zur Ahndung von Mietwucher angewendet wird. In Frankfurt konnten zwischen 2020 und 2022 durch eingeleitete Verfahren Rückzahlungen in Höhe von 419.000 Euro erzielt werden. Das Gesetz erlaubt eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, wenn Vermieter vorsätzlich oder leichtfertig unangemessen hohe Mieten verlangen.

Der zunehmende Preisdruck und die unzureichenden Schutzmaßnahmen des Bezirksamtes zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Lohmann betont: „Es ist höchste Zeit, Mietern die nötigen Werkzeuge zu geben, um sich erfolgreich gegen Mietwucher zu wehren, und klare Maßnahmen gegen Miethaie zu ergreifen.“

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