Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit

Hunde müssen angeleint bleiben
Neu Wulmstorf, 18.03.2025. Der Fachdienst Ordnung weist darauf hin, dass gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der Zeit vom
1. April bis 15. Juli
(Brut- und Setzzeit)
Hunde in der freien Landschaft nur angeleint geführt werden dürfen.
Das unangeleinte Laufenlassen von Hunden ist in diesem Zeitraum strengstens verboten. Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder im Dienst von Polizei und Zoll eingesetzt werden.
Der Fachdienst Ordnung appelliert eindringlich an alle HundehalterInnen, ihre Hunde in dieser Zeit konsequent an der Leine zu führen. Zur Einhaltung der Vorschrift werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Ordnung.
Ämter / Sachgebiete
II.I.2 Sachgebiet Ordnung | |
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