E-Scooter sicher nutzen: Landkreis Stade und Verkehrswacht starten Aufklärungskampagne
Stade, 23.04.2025 – Elektro-Tretroller, kurz E-Scooter, erfreuen sich wachsender Beliebtheit – vor allem unter Jugendlichen. Damit der sichere Umgang mit den flotten Fahrzeugen gewährleistet ist, haben die Verkehrswacht Stade und das Amt Straßenverkehr des Landkreises Stade eine eigene Unterrichtseinheit zum Thema ins Leben gerufen. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler ab der achten Klasse.
Aufklärung über Regeln und Risiken
E-Scooter sind leicht, wendig und schnell – und bergen dadurch auch Risiken. „Wer mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, muss mindestens 14 Jahre alt sein“, erklärt Arne Kramer, Leiter des Amtes Straßenverkehr beim Landkreis Stade. Zudem dürfen nur zugelassene Modelle mit Versicherungsplakette gefahren werden. Ein Helm wird dringend empfohlen, ist aber keine Pflicht. Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Fehlen diese, ist die Fahrbahn zu nutzen. Fußwege und Fußgängerzonen hingegen sind für das Fahren tabu, hier muss der Roller geschoben werden.
E-Scooter-Training für Jugendliche
Da für das Fahren eines E-Scooters kein Führerschein nötig ist, greifen viele Jugendliche unbedarft zu den Rollern, ohne die Regeln zu kennen. Die Verkehrswacht Stade setzt hier mit einem eigenen Unterrichtsprogramm an. Das Team kommt direkt an die Schulen und bietet praxisnahe Mitmachangebote, um den sicheren Umgang zu vermitteln. Schulen, die Interesse an dem Programm haben, können sich unter Telefon 04141 / 529687 oder per E-Mail an verkehrswacht-stade@freenet.de melden.
Landkreis Stade unterstützt mit neuen E-Scootern
Für das Projekt hat der Landkreis Stade zwei neue E-Scooter aus dem Budget für Verkehrssicherheitsprojekte finanziert. Diese werden bei Unterrichtseinheiten und auf Veranstaltungen eingesetzt, etwa beim Mitmach-Parcours der Blaulicht-Meile beim Drochterser Blütenfest. Dort informierte sich auch Landrat Kai Seefried persönlich über das Schulungsangebot und betonte: „Die Sicherheit auf unseren Straßen ist uns ein großes Anliegen, deshalb unterstützen wir die Präventionsprojekte der Verkehrswacht gerne.“
Strenge Promille-Regeln auch für E-Scooter
Wichtig zu wissen: Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Besonders Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen mit einem E-Scooter keinen Alkohol konsumieren. Für sie gilt die Null-Promille-Regel.