Alle staatlichen und die Meisten privaten Hamburger Kultureinrichtungen schließen
Hamburg. Ab dem 14. März 2020 stellen alle staatlichen Hamburger Kultureinrichtungen den Betrieb ein. Neben den staatlichen Theatern und Konzerthäusern sowie Kampnagel, die bereits ab heute nicht mehr spielen, betrifft die neue Regelung die Häuser der Hamburger Museumsstiftungen: Das sind die Hamburger Kunsthalle, das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, das Museum am Rothenbaum, die Häuser des Stiftung Historische Museen Hamburg (Museum für Hamburgische Geschichte, Altonaer Museum, Museum der Arbeit, Jenisch Haus, Hafenmuseum Hamburg, Speicherstadtmuseum), das Archäologische Museum Hamburg und die Bergedorfer Museumslandschaft. Außerdem schließen die Deichtorhallen, das Planetarium und die KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Auch die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen stellen ihren Betrieb an allen Standorten ein. Sie schließen vom 16. bis zum 29. März. Dieser Zeitraum entspricht der Verlängerung der Hamburger Schulferien.
Die staatlichen Kultureinrichtungen setzen damit in Absprache mit der Behörde für Kultur und Medien die Aufforderung des Senats um, auch auf Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen zu verzichten. Bereits gestern hatten sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, dass keine Veranstaltungen stattfinden sollen, die nicht unbedingt notwendig seien. Auch die Kulturministerinnen und -minister der Länder waren sich heute einig darin, „dass gegen die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung alles unternommen werden muss und dazu auch die erforderlichen Maßnahmen im Kulturbereich zu treffen sind“.
In Ergänzung der bereits erlassenen Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern und den bereits ergriffenen Einschränkungen zum Beispiel im Hamburger Kulturbetrieb hat der Senat heute in einem Beschluss dazu aufgefordert, „auch auf alle öffentlichen und privaten nicht notwendigen oder zwingend erforderlichen Veranstaltungen mit einer Zahl von unter 1000 Teilnehmern ab sofort zu verzichten“. Das gilt auch für private Kulturveranstalter wie private Theater und Museen, Konzertveranstalter oder Musikclubs.