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Verkehr

Ab 1. Oktober: Neue Regeln für ukrainische Kraftfahrzeuge im Landkreis Stade

Landkreis Stade. Ab dem 1. Oktober gelten für ukrainische Kraftfahrzeuge in Deutschland neue Bestimmungen, darauf weist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Stade hin. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 nutzen viele Geflüchtete ihre Autos, um in Deutschland Mobilität zu gewährleisten. Bisher durften sie ihre Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen fahren, doch diese Ausnahmeregelung läuft nun aus.

Nach deutschem Recht dürfen ausländische Fahrzeuge bis zu einem Jahr nach der Einreise am Straßenverkehr teilnehmen, solange sie verkehrssicher sind und über eine gültige Grüne Versicherungskarte oder Grenzversicherung verfügen. Personen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen ihr Fahrzeug jedoch dauerhaft in Deutschland zulassen. Ab dem 1. Oktober gilt diese Regelung auch für ukrainische Geflüchtete. Eine weitere Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung ist nicht möglich.

Das Bundesverkehrsministerium hat in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein neues Verfahren entwickelt. Fahrzeughalter müssen folgende Dokumente bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

  • Gültiges Personaldokument mit lateinischen Buchstaben
  • Ukrainische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenschilder
  • Einzelgenehmigung für das Fahrzeug oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit Hauptuntersuchung
  • Nachweis einer deutschen Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Verzollungsnachweis (falls vorhanden)

Wichtig: Digitale ukrainische Dokumente sind nicht zulässig, und die ukrainischen Kennzeichen müssen nach der Zulassung ausgetauscht werden. Weitere Informationen und Terminvereinbarungen für die Zulassung sind auf der Website des Landkreises Stade verfügbar.

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