
Klage vom Eigentümer: Karstadt-Immobilie kann dem Steuerzahler teuer zu stehen kommen
Hamburg. Im Ausschuss für Stadtentwicklung wurden heute Details zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Bezug auf die Karstadt-Immobilie bekannt. Demnach ist der Verkauf, anders als angekündigt, offenbar noch nicht in trockenen Tüchern. Die Stadt Hamburg hat vom Vorkaufsrecht gebraucht gemacht und dabei den Wert der Immobilie auf Basis eines Gutachtens ermittelt und einen deutlich geringeren Preis als gefordert gezahlt. Gegen diese vorgehensweise wehrt sich der Eigentümer nun gerichtlich. Für Viktoria-Isabell Ehlers von der Harburger FDP-Fraktion, die bereits damals bedenken geäußert hatte, ist der Eingriff in die Eigentumsrechte ohnehin nicht tragbar. Nun droht ein langer Rechtsstreit um die Immobilie, am Ende kann alles teurer werden als geplant und die Pläne der Nachnutzung in die ferne Zukunft rücken. Ehlers fordert deshalb: „Der Senat und der Bezirk sollten die Ausübung des Vorkaufsrechts rückgängig machen und den privaten Kaufvertrag bestehen lassen.“
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