
Bezirk Harburg
CDU Fraktion sieht rot: Lichtzeichenanlage ermuntert zum Falschfahren
Neugraben-Fischbek. Mit einem Antrag der CDU-Fraktion sollen irreführende Lichtzeichenanlagen unter die Lupe genommen werden. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass einige Ampeln entlang der B73 zusätzlich zum Fußgängersymbol ein Fahrrad abbilden. Dadurch aber fühlen sich gelegentlich Radfahrer ermuntert, entgegen der für Fahrräder zugelassenen Richtung zu fahren. Nach Auffassung der Abgeordneten führe das zu gefährlichen Situationen, weshalb die Bezirksversammlung bei der entsprechenden Behörde einen Austausch der Symbole anregen solle.
Es fehlen einzig die zwei gegenläufigen Pfeile auf dem Radübergang, die anzeigen, dass der Radweg hier in beide Richtungen genutzt wird. Ich habs nicht nachgemessen, aber bei Google Street View fährt gerade ein Auto drüber und der Radweg ist fast so breit wie das Auto lang ist. Müssen an die vier Meter sein. Und nochmal: Wenn ein Radfahrer aus der Neugrabener Bahnhofstraße kommt und Richtung Neu Wulmstorf will, dann bleibt ihm gar nichts anderes übrig, als diese Ampel in der „verkehrten“ Richtung zu benutzen. Herr Trepoll darf sich also wieder abregen.
Das ist richtig, aber deswegen auch erlaubt?
Wenn es keine legale Möglichkeit gibt die Cuxe zu queren, muss es doch erlaubt sein. Deswegen auch das Fußgänger- plus Radfahrersymbol auf der Ampel. Wenn jemand mit dem Rad aus der Neugrabener Bahnhofstraße kommend geradeaus in den Süderelbebogen will, muss er sogar zweimal falsch fahren, denn er muss auf der linken Straßenseite den Süderelbebogen queren, um den rechten Radstreifen zu erreichen. Die fundamentalistische Auslegung der StVO bringt uns an dieser Stelle nicht weiter. Hier liegt ein Planungsfehler vor, der irgendwie umgangen werden muss. Man könnte ja auch das Gitter rechts der Bahnhofstraße öffnen und eine zusätzliche Fußgänger- Radfahrerampel Richtung Süderelbebogen bauen, schon wäre das Problem gelöst.
Für Autofahrer gibt es in Hamburg auch ein gutes Beispiel für den erzwungenen Verstoß gegen die StVO: die Sierichstraße. Wir kennen sie alle, das ist die Einbahnstraße, die man vor 12 in die eine und nach 12 in die andere Richtung befahren muss. Wenn jemand vor 12 da reinfährt und parkt und dann nach 12 wieder ausparkt, fährt er zwingend gegen die Einbahnstraße- und das darf er auch, jedenfalls bis zur nächsten Querstraße. DA kann es zu gefährlichen Situationen kommen- und da sieht die Hamburger CDU auch keinen Handlungsbedarf.
Steffi hat recht: Es ist ja wie es ist.
Nee Leute, das ist so nicht richtig. Nehmen wir an, jemand fährt mit dem Rad auf der Neugrabener Bahnhofstraße und will die Cuxe in Richtung Süderelbebogen queren, dann MUSS er über diese Ampel, denn rechts der Bahnhofstraße gibt es keine Fußgänger/ Radquerung über die Cuxe! Wer es nicht glaubt, möge es selbst ausprobieren. Und überhaupt frage ich mich, welche „gefährlichen Situationen“ so entstehen sollen. Ist an dieser Stelle schon mal ein Fußgänger zu Schaden gekommen, weil er von einem Radfahrer angefahren wurde?
Ziemlich peinlicher Auftritt der CDU- Fraktion.
Müsste es bei der auf dem Bild gezeigten Ampel nicht erlaubt sein, da man ja über die Ampel fahren und dann links abbiegen kann? Somit wäre man dann ja wieder auf der rechten Seite.
Die Fahrt über die Ampel wäre dann immer noch verboten.