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HamburgPolitik

Bürgerschaft nimmt Kinderrechte in die Verfassung auf

Hamburg. In ihrer letzten Sitzung hat die Bürgerschaft die Hamburgischen Landesverfassung geändert. Künftig umfasst die Präambel der Hamburgischen Landesverfassung auch Kinderrechte, den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus sowie den Einsatz für ein starkes Europa. Die Präambel der Landesverfassung steht für das hanseatisches Selbstverständnis und bietet eine wichtige Grundlage für staatliches Handeln in der Stadt. Entsprechend bedeutsam sind auch ihre Aussagen zu demokratischen Grundwerten angesichts einer zunehmenden Fremdenfeindlichkeit.

Der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Czech (SPD) erläutert den interfraktionellen Antrag von SPD, Grünen und CDU. „Im Gegensatz zu anderen Landesverfassungen und zum Grundgesetz beinhaltet die Hamburgische Verfassung keinen Grundrechtekatalog. Aus historischen Gründen betont sie wirtschaftliche Aspekte und die Identität von Hamburg als Hansestadt. Sie enthält die organisatorischen Regeln zum Funktionieren unseres Stadtstaates. Unsere demokratischen Grundwerte können wir daher am besten in der Präambel unserer Verfassung niederlegen. Das bisherige Bekenntnis zu Hamburg als Welthafenstadt haben wir jetzt angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren und des Ukraine Kriegs erweitert und festgelegt, dass sich Hamburg besonders auch für ein geeintes Europa und die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätze einsetzt.“

„Mit der ausdrücklichen Nennung der Rechte von Kindern wollen wir die gesellschaftliche die Rolle von Kindern würdigen. Während der Corona-Pandemie haben wir leider die Erfahrung gemacht, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern nicht immer ausreichend berücksichtigt worden sind. Weiter legen wir in der Präambel unsere hanseatische Stadtgesellschaft als vielfältig und weltoffen fest und stellen uns gegen alle gruppenbezogenen Diskriminierungsformen besonders gegen Antisemitismus und Rassismus.“

Flankiert werden die Änderungen in der Präambel durch eine besondere Hervorhebung des freiwilligen Engagements in Artikel 73 der Verfassung. Hier wird jetzt neben der bisherigen Würdigung der öffentlichen Ehrenämter die Bedeutung des freiwilligen Engagements für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichtbar gemacht.

Matthias Czech sagt abschließend: „Diese Verfassungsänderungen haben wir am 15. Februar in erster Lesung beschlossen, die zweite Lesung und damit der endgütige Beschluss fällt dann auf der Bürgerschaftssitzung Anfang März. Hiermit bekräftigt Hamburg seine kaufmännischen und bürgerlichen Wurzeln und schafft durch die neuen Ergänzungen eine zeitgemäße Grundlage für ein modernes und vielfältiges Zusammenleben in unserer Stadt. Wir haben ein klares Bekenntnis zu Europa, schützen unsere Kinder und geben ein eindeutiges Statement gegen Hass, Hetze und Menschenfeindlichkeit. Damit ist die Hamburger Verfassung modern und gut für die Zukunft aufgestellt.“

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