
Proteste gegen Tierversuchslabor LPT führten zu dessen Schließung – Geschäftsführer erhält Geldstrafe
Neugraben-Fischbek. Die Proteste gegen das Tierversuchsunternehmen LPT weiteten sich auf Hamburg und Kiel aus, nachdem massive Tierquäle durch das Unternehmen in Mienenbüttel durch den SOKO Tierschutz aufgedeckt wurden. Im Januar 2020 wurde dem Labor in Mienenbüttel die Genehmigung zur Tierhaltung entzogen und das Labor geschlossen. Die Proteste dauerten an, bis im Januar 2022 das Unternehmen endgültig geschlossen wurde. Eine Anzeige gegen den Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens wurde jetzt durch einem Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 75.000€ eingestellt. Tierschützer kritisieren das Urteil als unzureichend, da es im Einklang mit einer Kette von Urteilen wegen massiven Tierleids steht, die dem Rechtsempfinden der Öffentlichkeit nicht gerecht werden. Ein erfolgreiches Ende des Unternehmens im Januar 2022 wird trotzdem von Tierschützern als wichtiger Sieg gesehen. Eine Anzeige wegen Fälschung von Laborergebnissen, die die Gesundheit der Probanden in Menschenversuchen gefährdet haben, bleibt offen.
Wie die SOKO-Tierschutz berichtet, begründet das Gericht wie folgt (im Auszug): „Der bereits im Rentenalter befindliche Beschuldigte ist unbestraft und war durch dieses Verfahren mittelbar außerordentlich einschneidenden persönlichen Einschränkungen ausgesetzt: Aktivisten hatten seine Privatanschrift öffentlich gemacht, „Steckbriefe“ in seinem Wohnumfeld veröffentlicht und in der „Tierschützerszene“ zu Hausbesuchen aufgefordert. Der Beschuldigte musste Personenschutz in Anspruch nehmen. Zudem sind Wiederholungen ausgeschlossen, der Standort Mienenbüttel wurde bereits kurz nach Beginn des Verfahrens geschlossen, der Geschäftsbetrieb der vormaligen LPT GmbH ist zwischenzeitlich insgesamt eingestellt worden. Ausgehend vom Strafrahmen des § 17 Tierschutzgesetz, der vom Gesetzgeber als leichteres Vergehen eingestuft worden ist, erscheint die Schuld des Beschuldigten hiervor in einer Gesamtschau nicht derart erheblich, dass eine Weiterführung eines überwiegend streitig und mit ungewissem Ausgang zu führenden Strafverfahrens gegen ihn persönlich geboten erschien. Das Verfahren ist daher insoweit eingestellt worden.“