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Landkreis Harburg

Buchholz sucht Schöffen für das Amtsgericht Tostedt und das Landgericht Stade

Buchholz. Wer möchte Schöffe werden? Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 darf die Stadt Buchholz für die Schöffengerichte Laienrichter vorschlagen. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai. Der Rat der Stadt Buchholz wird in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juni eine entsprechende Vorschlagsliste verabschieden und anschließend öffentlich auslegen. Gesucht werden Schöffen für das Amtsgericht Tostedt sowie das Landgericht Stade. 

In den Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt sein. Zudem müssen Bewerber auch eine Erklärung unterschreiben, in der sie versichern, dass gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Und das sind nicht die einzigen Voraussetzungen. So dürfen das Ehrenamt des Schöffen nur Deutsche ausüben, schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz (GvG) vor. Überdies müssen Kandidaten unter anderem aus Buchholz kommen, mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein.

Interessenten können sich unter www.buchholz.de/Bürgerservice und Informationen/Allgemeiner Bürgerservice/Schöffenwahl 2023 über die Aufgabe informieren. Hier findet sich auch der Bewerbungs- und Personalbogen sowie die Erklärung nach dem Deutschen Richtergesetz zum Herunterladen. Wer sich als Schöffe bewerben möchte, sollte es so früh wie möglich machen – das erleichtert die Vorbereitungen enorm.

Die für das Jugendschöffengericht Tostedt und die Jugendkammern des Landgerichts Stade zu wählenden Jugendschöffen sind vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harburg zu benennen. Bürger aus den jeweiligen Gemeinden, die am Jugendschöffenamt interessiert sind, wenden sich bitte  an den Landkreis Harburg, Abteilung Jugend und Familie, Kai Schepers, 04171 693542.

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