Bezirk Harburg

Ehemaliger Trägerverein des Rieckhof stellt Insolvenzantrag

Harburg. Aus, aus und vorbei: Nachdem der Betrieb des Kulturzentrum Rieckhof am 30.6.2022 eingestellt wurde, sieht sich der Trägerverein „Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V.“ nunmehr mit der Insolvenz konfrontiert. „Wir mussten am 8.12.2022 einen Insolvenzantrag stellen“, teilt Jörn Hansen im Auftrag des Vereinsvorstands mit. Mehr als 100 Verträge seien gekündigt worden, Mitarbeiter mussten entlassen werden und der überwiegende Teil des Iventars wurde verkauf oder eingelagert. Mit den Erlösen konnten die meisten Verpflichtungen beglichen werden. Die Mitarbeiter im Rieckhof waren in das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes eingebunden.

Aufgrund der Satzung der VBL ist bei Ausscheiden eines Mitgliedes eine sehr hohe Zahlung (der sog. „Gegenwert“) des ausscheidenden Arbeitgebers zu leisten, um den Ausfall der in den nächsten Jahrzehnten eingeplanten Zahlungen zu kompensieren. Der Bundesgerichtshof hält die Vorschrift, auf der die Gegenwert-Forderung beruht, für rechtswidrig (Urteile aus 2016 und 2017). Gleichwohl besteht die VBL auf der Zahlung. Der Verein verfügt jedoch nicht über die Mittel für einen Rechtsstreit. Eine Einigung war mit der VBL nicht zu erzielen. Der Verein „Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V.“ müsste als ehemaliger Arbeitgeber als Gegenwert für das Ausscheiden 632.000.- Euro an die VBL zahlen.

In einer Pressemitteilung bekräftigt der Verein nochmal, dass es sich um einen beispiellosen Vorgang handelt, den die Fraktionen von SPD und GRÜNE in Harburg und das Bezirksamt zu verantworten haben.

2 Kommentare

  1. Dringend Zeit, dass sich solche Gesetze ändern. Ich bin nach wie vor fassungslos, WIE mit dem Rieckhof und Herrn Hansen umgegangen wurde. Er hat großartiges für die Harburger Kulturszene getan, sich engagiert und niedrigschwellige Angebote möglich gemacht, Und nun: gucken wir auch als Bürger/innen in die Röhre, weil es in Harburg kaum Alternativen gibt. Ich vermisse „meinen“ Rieckhof SEHR !!

  2. Na ja, für Jahrzehnte geplante Zahlungen zu kompensieren, ist schon sehr schwierig. Garantien auf die Zukunft gibt es nicht. Daher sind solche Rechtsvorschriften schon fragwürdig.

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