Bezirk Mitte

Wird Hamburg die Abschiebung faktisch Deutscher Kinder in den Kosovo verhindern?

Wilhelmsburg. Fünf Kinder und ihre Alleinerziehende Mutter erwartet am 16. Dezember die Entscheidung einer Härtefallkommission, die über die Abschiebung nach dem Kosovo entscheidet. Die Mutter der fünf Kinder ist dort geboren, doch alle ihre Kinder sind in Deutschland geboren und hier vorbildlich integriert. Die älteste Tochter geht auf das Helmut-Schmidt-Gymnasium, die zweitälteste zur Nelson-Mandela-Stadtteilschule, das drittälteste Kind in die Elbinselschule und die beiden jüngsten besuchen die Kita Sternipark.

In einer Petition die durch die Jusos Wilhelmsburg initiiert wurde, wird die Frage nach der Kindeswohlgefährdung gestellt: „Wo bleibt die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls, die nach Art. 3 der Kinderrechtskonvention vorgeschrieben ist, wenn Ausländerbehörden Kinderrechte mit dem Satz: „Kinder unter 14 Jahren teilen das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern“ vom Tisch wischen? Für uns ist klar, dass bei Einzelfallprüfungen kein Kind abgeschoben werden darf, das hier geboren ist und aufwächst.“, heißt es dort.

Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitschülerinnen und Mitschüler kämpfen für die Familie, die mit ihrer Abschiebung entwurzelt würde. Bis zum heutigen Tag haben 43672 Unterstützende ihre Solidarität mit einer Unterschrift unter die Petition bekundet. Ein erster Erfolg war die Verlegung der Entscheidung auf den 16. Dezember. Ursprünglich war diese für den 25.11. geplant. Die Chancen für eine positive Härtefallentscheidung stehen in den Sternen. Rechtlich ist diese Frage eindeutig, moralisch eher fragwürdig.

Ein Kommentar

  1. Leider fehlen im Artikel einige Informationen: hat die Mutter seinerzeit Asyl beantragt? Wie alt ist das älteste Kind? Und…wo ist der Vater? Diese Informationen wäre wichtig, um Entscheidungen der Behörden nachvollziehen zu können. Die Mutter wird mit 5 Kindern nicht arbeiten, also dauerhaft im Sozialbezug stehen, was bei einem Härtefallantrag nicht besonders hilfreich ist. Den Verweis auf die Kinderschutzkonvention haben schon mehrere versucht, sind damit aber gescheitert, da die allgemeine Rechtsauffassung ist, dass Kinder zu ihren Eltern gehören. Wenn das älteste Kind jünger als 14 Jahre ist, scheidet auch eine Ausbildungsduldung aus…Wie konnte es dazu kommen, dass sich die Familie vermutlich mehr als 10 Jahre in Deutschland aufhalten konnte? Sollte es tatsächlich so sein, dass nach abgelehntem Asylantrag für jedes der nachgeborenen Kinder wiederum Asyl beantragt wurde und nach Ablehnung eine gerichtliche Entscheidung erfolgte, wundert es mich nicht, dass erst jetzt eine Abschiebung im Raum steht. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte mittlerweile unanfechtbar entschieden haben. Das Kosovo ist ein sicheres Herkunftsland, die Kinder haben auch dort die Möglichkeit zur Schule zu gehen, auch gibt es dort so etwas wie Sozialhilfe, allerdings nicht so „üppig“ wie in Deutschland. Doch ist das tatsächliche ein Grund hierbleiben zu können?

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