
Änderungen in der Eindämmungsverordnung und Impfstationen
Hamburg. Bürgermeister Peter Tschentscher hat heute im Rahmen der Landespressekonferenz die bisher getroffenen Maßnahmen des Senats bekräftigt. Die bundesweit verhältnismäßig niedrige Hospitalisierungsrate sei ein Zeichen dafür, dass Hamburg schon länger auf dem richtigen Weg sei. Nach dem MPK-Beschluss vom 18. November 2021 ist die Erweiterung des obligatorischen 2G-Zugangsmodells auf die folgenden Bereiche in Innenräumen erforderlich, wenn der Schwellenwert von 3 in der Hospitalisierungsinzidenz überschritten wird. Der Senat hat bereits heute die Ausweitung beschlossen, die ab Montag, 29. November 2021 in Kraft treten wird:
· allgemeine Veranstaltungen, soweit in Innenräumen
· touristische Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten
· Beherbergung
· Freizeiteinrichtungen und Gästeführungen, soweit in Innenräumen
· Kulturelle Einrichtungen:
Theater, Opern, Konzerthäuser, Konzertsäle, Musiktheater, Filmtheater (Kinos), Planetarien und Literaturhäuser, Livemusikspielstätten und Musikclubs, jeweils es sich um Angebote in Innenräumen handelt, zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks, jeweils soweit es sich um Angebote in Innenräumen handelt. Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Bibliotheken und Archive, jeweils soweit in Innenräumen
· Sportveranstaltungen vor Publikum (entsprechend der Regelung für Veranstaltungen im Freien, gilt das obligatorische 2G-Zugangsmodell für Sportveranstaltungen im Freien erst ab einer Personenzahl von 250; dasselbe gilt auch für nicht-stationäre Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Sportausübenden)
· Volksfeste
· Bildungsangebote, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind
· Spielbank, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen
Weiterhin gilt eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt zunächst bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe weiterhin verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten für die Prüfung bereitzuhalten, z. B. die App CovPassCheck. Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der Senatsentscheidung angepasst und tritt am Montag, 29. November 2021, in Kraft.
Hamburg hält aktuell in Hamburgs Süden, neben der Haus- und Facharztpraxen, weitere Impfstationen bereit:
Phoenix-Center (Hannoversche Straße 86, 21079 Hamburg). Dort wird am 27.11., 30.11., 1.12, 2.12 und dann folgend vorerst jeden Dienstag und Sonnabend von jeweils 13:30 bis 19:45 Uhr geimpft. Eine Terminvereinbarung ist hier nicht nötig, Wartezeiten von bis zu 6 Stunden sind aktuell möglich.
Asklepios Harburg (Eißendorfer Pferdeweg 52, 21075 Hamburg). Fortlaufende Impfungen möglich. Termine mit Stand vom 23.11. sind erst wieder ab dem 10. Dezember frei. Hier nehmen Sie Ihre Terminvereinbarung vor.
SEZ Neugraben (Cuxhavener Straße 335, 21149 Hamburg). Wird in Kürze eröffnet.
Zurzeit liegt die Anzahl der Neuinfektionen in Hamburg in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner bei 223,2 Neuinfektionen (23.11.2021), bei 0-9-jährigen 284,3, bei 10-19-jährigen 366,7. Bemerkenswert ist nur wenige Wochen nach Freigabe der Vakzine für 12-17-Jährige die Impfquote von 52%.