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HamburgVerkehr

Sozialrabatt auf HVV-Tickets: künftig einmaliger Nachweis statt Sozialkarte vorzeigen

Hamburg. Für Empfänger von Sozialleistungen trägt die Stadt Hamburg einen Teil der Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Zeitkarten werden so um 22,60 Euro günstiger. Bislang war es notwendig, bei jeder Kontrolle mit dem vergünstigten Ticket die Sozialkarte vorzuzeigen. Nun wurde das Verfahren von Sozialbehörde und Hamburger Verkehrsverbund (HVV) vereinfacht: Wer einen Anspruch auf den Sozialrabatt hat, weist das einmalig bei der Bestellung nach – und erhält dann eine normale, für ein Jahr gültige Abo-Karte des HVV.

So können Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unter Vorlage eines Antragsformulars und ihres Identitätsnachweises ihre Zeitkarte in den Servicestellen des HVV bestellen. Der Sozialrabatt wird auch für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährt. Das Antragsformular ist in den leistungsgewährenden Dienststellen erhältlich, also beim Jobcenter oder Bezirksamt.

Persönliche Vorsprachen für die Gewährung des Sozialrabatts auf Zeitkarten des HVV in den leistungsgewährenden Dienststellen sowie das Vorzeigen der Sozialkarte bei Fahrscheinkontrollen entfallen zukünftig. Die Vereinfachung wird bereits seit dem vergangenen Monat umgesetzt: Alle bisher ausgestellten Sozialkarten behalten ihre Gültigkeit, auslaufende Sozialkarten-Tickets können dann nach dem neuen System mit dem Sozialrabatt neu bestellt werden. Neue Anträge werden nur noch über das neue Verfahren mit dem einmaligen Nachweis gestellt.

Rund 60.000 Leistungsberechtigte erhalten derzeit den Sozialkartenrabatt. Dieser beträgt aktuell monatlich 22,60 Euro. Die Sozialbehörde hat dafür in 2020 rund 15 Millionen Euro ausgegeben. Ausführliche Informationen zur Beantragung sind, auch mehrsprachig, online verfügbar: Sozialrabatt auf Zeitkarten des HVV.

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